Benutzungsordnung


Benutzung
  • Die Bildstelle verleiht vorrangig an pädagogisch Tätige von Schulen und Bildungseinrichtungen und weiterhin an alle natürlichen und juristischen Personen, sofern die beabsichtigte Verwendung des Leihgutes kulturellen Zwecken oder der Bildungs- oder Ausbildungsförderung dient bzw. in anderer Weise von öffentlichem Interesse ist.
  • Der Nachweis des o.g. Verwendungszwecks ist bei Schülern durch eine Bestätigung der entsprechenden Schule oder sonstigen Bildungseinrichtung zu erbringen, wodurch gleichzeitig die Mitverantwortung der Einrichtung zur ordnungsgemäßen Medienrückgabe fixiert wird.
  • Ohne diesen Nachweis wird privates Interesse angenommen, welches zur Mietzahlung verpflichtet.
Anmeldung
  • Bei der Anmeldung ist der Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument zur Erfassung der persönlichen Daten vorzulegen.
  • Minderjährige können nur aufgrund der Bescheinigung einer Lehrkraft deren Kundenkonto durch eine Leihe belasten.
Ausleihe
  •  Im Rahmen des Benutzungsverhältnisses werden je nach Bestand Print-, AV- und Trägermedien und die zur Nutzung erforderlichen Geräte zur Verfügung gestellt.
  • Die Leihfrist beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung der Leihzeit ist schriftlich, telefonisch bzw. persönlich möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
  • Der Benutzer darf das Leihgut Dritten nur mit Genehmigung der Bildstelle überlassen.
  • Die Vorführung von Medien ist dem Benutzer nur in nicht gewerblich betriebenen bzw. nicht öffentlichen Veranstaltungen gestattet. Sie muss mit einwandfreien Geräten erfolgen.
  • Die im Medienkatalog der Bildstelle angebotenen VHS-Kassetten des "Bildungsfernsehens" werden nicht ausgeliehen. Es erfolgt ein Mitschnitt der Sendung durch die Bildstelle, welcher nach Bedarf kopiert wird.