Zahnärztlicher Dienst

Aufgaben
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsberichterstattung
Zur Früherkennung von Zahn- und Munderkrankungen und zur Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn- Mund- und Kieferbereich führt der Zahnärztliche Dienst jährlich standardisierte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche vom Eintritt in eine Kindertagesstätte/Tagespflegestelle bis zur 10. Klasse durch.
Dabei werden Schäden an Zähnen, Zahnhalteapparat, Zahn- und Kieferfehlstellungen, funktionelle und ästhetische Störungen festgestellt. Eltern erhalten eine Information, so dass eine rechtzeitige zahnärztliche Behandlung erfolgen kann, Schmerzen und Folgeschäden reduziert und vermieden werden können. Die Untersuchungen unterstützen auch den Angstabbau vor der zahnärztlichen Behandlung.
Die Gesundheitsberichterstattung fasst die nach standardisierten Methoden erhobenen und dokumentierten Befunde zusammen, bewertet sie nach epidemiologischen Kriterien und bereitet präventive Betreuungskonzepte vor. 
- Gesundheitsbericht  2010 Elbe Elster-  Zahngesundheit, Seiten 33-39 u. 43

Präventive Maßnahmen
Parallel zu den Vorsorgeuntersuchungen kommen aufsuchende, präventive Maßnahmen zum Einsatz. Dazu gehören die altersgerechte Anleitung zur Mundhygiene, Fluoridierungsmaßnahmen, Ernährungslenkung sowie spezifische Programme für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko. Diese Maßnahmen werden als Gruppenprophylaxe bezeichnet und ergänzen die individuellen Prophylaxeleistungen der Zahnarztpraxen.

Gruppenprophylaxe
Gruppenprophylaxe umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Sie werden jährlich flächendeckend in Kindergärten und Schulen durchgeführt. Dazu gehören:
  • Erlernen einer altersgerechten Zahnputztechnik
  • Fluoridierung zum Schutz des Zahnschmelzes
  • Ernährungsberatung
  • Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch
  • Einbeziehung von Multiplikatoren
  • Durchführung spezifischer Programme zur Betreuung von Kindern mit besonderem Kariesrisiko
    Diese Programme erreichen auch Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr.
Beratung von Eltern und Kindern
zur altersgerechten Zahnpflege, gesunden Ernährung, Fluoridierungsmaßnahmen, Angstabbau vor der zahnärztlichen Behandlung und zum Abstellen von Lutschgewohnheiten und daraus resultierenden Zahn- und Kieferfehlstellungen
 
Gutachtenerstellung nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen
 
Rechtliche Grundlagen (allgemein)
Sozialgesetzbuch V,  § 21
Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe gem. § 21 SGB V
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
Kindertagesstättengesetz
Brandenburgisches Schulgesetz
Rundschreiben des MUGV zu den Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter
 
Benötigte Unterlagen
zum angekündigten Termin in der Schule/Kindertagesstätte ist mitzubringen: 
Prophylaxepass
Zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen die Einverständniserklärung der Eltern
Sprechzeiten


Außenstelle Finsterwalde

Dienstag      13:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr 

Außenstelle Bad Liebenwerda

Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr


Ansprechpartner:
Michaela Lang 03531 502-6442
SGL ZÄD / Zahnärztin 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Ingrid Prause 035341 97-8703
Zahnärztin ZÄD 035341 97-7643
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Vera Ziegler 03531 502-6450
Zahnarzthelferin ZÄD 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Manuela Platz 035341 97-8704
Zahnarzthelferin ZÄD 035341 97-7643
Amt 53 - Gesundheitsamt