Medizinalaufsicht

Aufgaben

Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen.
 
1. Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
 
Jeder, der selbstständig, 
  • Einen Beruf des Gesundheitswesen ausübt
  • Kranken- oder altenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt oder
  • Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt 
hat nach § 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz- BbgGDG) vom 23. April 2008 (GVBl. I/08, [Nr.05] S. 95)) die Aufnahme und die Beendigung der Berufsausübung dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
 
Die Formblätter „Anzeige nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg“ sowie die „Anzeige nach  § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg“ für kranken- und alterspflegerische Tätigkeiten sowie das Merkblatt „Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe“ mit weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik Formulare. 
 
2. Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
 
Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ohne ärztliche Bestallung ausüben will, benötigt gemäß        § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes eine Erlaubnis.
 
Unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde fällt prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird (Definition nach § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes).
 
Im Gesundheitsamt des Landkreises Elbe- Elster erfolgt die 
  • Antragstellung und Erlaubniserteilung (sowie Widerspruchsverfahren)
  • Kontrolle der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
3. Heilpraktikererlaubnis
 
Im Land Brandenburg erfolgt die Durchführung des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz- HPG) entsprechend den Richtlinien des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Diese Richtlinie wurde im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 42 vom 17. Oktober 2001 veröffentlicht.
 
Beantragung der Heilpraktikererlaubnis:
 
Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Elbe- Elster liegt, ist der Antrag in unserem Gesundheitsamt zu stellen.
 
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Heilpraktikererlaubnis“. Dieses finden Sie unter der Rubrik „Formulare“.
 
Die Kenntnisprüfung findet dann im Gesundheitsamt Potsdam statt.
 
Die Prüfung im Gesundheitsamt Potsdam und die Erteilung der Erlaubnis durch das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe- Elster sind gebührenpflichtig.
Formulare
  Merkblatt Anzeigepflichtige Gesundheitsberufe
  Merkblatt Heilpraktikererlaubnis
  Anzeige Gesundheitsberufe

Ansprechpartner:
Constanze Wienick 03535 46-3116
Arzthelferin AD / Medizinalaufsicht 03535 46-3122
Amt 53 - Gesundheitsamt