Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Aufgaben
 
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt regelmäßig ärztliche Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch. Mit diesen Pflichtuntersuchungen nach Landesrecht sollen Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Krankheiten frühzeitig erkannt und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Untersuchungen in den Kindertagesstätten, Einschulungsuntersuchungen und Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen der Schulentlassuntersuchung.

Weitere Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ( KJÄD )

  • Gutachten für sonderpädagogischen Förderbedarf (z.B. Lern- oder Körperbehinderung)
  • Gewährung auf Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII und KJHG
  • Diagnostik und Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Frühförderung oder Integration

Ärztliche Untersuchung aller Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat 

Der KJÄD hat im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge die Aufgabe, alle Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat, auch die so genannten Hauskinder,  zu untersuchen und den Impfstand zu überprüfen. Diese Aufgaben werden nach § 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 23.04.2008 durchgeführt. Ziel ist es, Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

 

Ärztliche Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes

Die Einschulungsuntersuchung hat die vorrangige Aufgabe, die Schulfähigkeit eines Kindes aus medizinischer Sicht zu beurteilen.
Weitere Beurteilungen liegen im pädagogischen und psychologischen Bereich. Aufgabe der Pädagogen ist es, die endgültige Beurteilung über die Schulfähigkeit eines Kindes zu treffen.

Welche Untersuchungen werden durchgeführt?

  • Befragung zu vorhergegangenen Krankeiten ( ärztlicher Anamnesebogen zur Einschulungsuntersuchung )
  • Beurteilung der körperlichen Entwicklung
  • Messung des Blutdruckes
    Körperliche Untersuchung zur Krankheitsfrüherkennung: Haltungs- und Bewegungsapparat, Haut, Mund- Hals- Nase
  • Sehfähigkeit: Sehschärfeprüfung mittels Sehtafel, (EDTA) Prüfung des räumlichen Sehvermögens und der Farbtüchtigkeit
  • Prüfung der Hörfähigkeit (mittels Tonaudiometrie)
  • Sprechen und Sprache
  • Bewegungsentwicklung: einschließlich Koordination (z.B. auf einem Bein stehen, auf einer Linie balancieren), Fein- und Grobmotorik
  • Durchsicht des Impfausweises und Hinweis auf erforderliche Schutzimpfungen
    (Impfungen für Kinder und Jugendliche)
Bei auffälligen organischen Befunden wie z.B. Seh- oder Hörstörungen werden die weiteren ärztlichen Untersuchungen und die Abklärung den Eltern empfohlen.

Ärztliche Untersuchung der Schulabgänger (10.Klasse)

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen diese gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz durch den Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit der Schulentlassungsuntersuchung ausgiebig untersucht werden. Diese Untersuchungen sind in Brandenburg eine Pflichtuntersuchung des Gesundheitsamtes und werden in der Regel in den Schulen durchgeführt.

Hinweis: Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe oder Fragen zur Untersuchung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Nach der Untersuchung erhalten die Jugendlichen eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine für den Personensorgeberechtigten. Es wird empfohlen, diese Bescheinigung für den Arbeitgeber zu kopieren. Damit wird eine gleichzeitige Mehrfachbewerbung möglich, da diese Bescheinigung bei jeder Einzelbewerbung verlangt wird.
Für die Durchführung der weiteren Nachuntersuchungen nach § 33 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz beim Hausarzt benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird ihnen im zuständigen Gesundheitsamt gegen Vorlage des Personalausweises oder Reispasses ausgehändigt. Diese Untersuchungen sind auch im Gesundheitsamt möglich.

Sprechzeiten

Herzberg

Dienstag      13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr

Außenstelle Bad Liebenwerda

Montag 13:30 bis 16:00 Uhr

Außenstelle Finsterwalde

Dienstag      13:00 bis 17:00 Uhr

und nach telefonischer Absprache

Ansprechpartner:
Dipl.-Med. Uta Schurig 03535 46-3104
Stellv. Amtsärztin 03535 46-3122
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Dr. Karin Trojanowski 03531 502-6428
Fachärztin KJÄD 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Ramona Fritze 03535 46-3114
Sozialmed. Assistentin / Arzthelf. KJÄD 03535 46-3122
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Petra Hasse 03531 502-6410
Arzthelferin KJÄD 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Margitta Liefring 03535 46-3106
Arzthelferin KJÄD 03535 46-3122
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Ulrike Züchner 03531 502-6411
Sozialmedizinische Assistentin KJÄD 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt