Tuberkulose

Aufgaben

Die Tuberkulose (Schwindsucht) ist eine chronisch verlaufende Infektionskrankheit.

Die Ansteckung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit Erkrankten, die an einer offenen und somit infektiösen Tuberkulose leiden. Diese ansteckende Form der Tuberkulose unterliegt dem Infektionsschutzgesetz, d.h. sie ist meldepflichtig. Aufgrund dieser Meldung erfolgen entsprechende Umgebungsuntersuchungen durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.

Ziel dieser Untersuchung (Kontaktanamnese, Tuberkulintestung, Röntgenuntersuchung etc.) ist es, gezielt und vollständig das Vorliegen einer Infektion bei Kontaktpersonen auszuschließen.

Ansprechpartner:
Astrid Kasper 03531 502-6459
Hygienekontrolleur/Tuberkuloseberatung 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt