
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftspflege tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.
Wo und wann findet die Belehrung statt?
Die Belehrung wird im Gesundheitsamt Herzberg zu den Sprechzeiten durchgeführt. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich. In der
Außenstelle Finsterwalde werden Nachweishefte für den Lebensmittelverkehr zurzeit
nur dienstags ausgestellt.
Was ist sonst noch zu beachten?
Vorzulegen ist der Personalausweis. Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 29,00 € erhoben. Die Wiederholungsausstellung der Bescheinigung einschließlich Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG kostet 17,00 €.