Nachweisheft    

Belehrungen/Bescheinigungen für den Lebensmittelbereich
(ehemalige Gesundheitszeugnisse)

Personen die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehr bringen:

  1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  3. Fische, Krebse oder Weichtier und Erzeugnisse daraus
  4. Eiprodukte
  5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung
  6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  8. Feinkost-, Rohkost-, und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftspflege tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesundheitsamt.
Wo und wann findet die Belehrung statt?

Die Belehrung wird im Gesundheitsamt Herzberg  zu den Sprechzeiten durchgeführt. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich. In der Außenstelle Finsterwalde werden Nachweishefte für den Lebensmittelverkehr zurzeit nur dienstags ausgestellt.

Was ist sonst noch zu beachten?

Vorzulegen ist der Personalausweis. Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 29,00 € erhoben. Die Wiederholungsausstellung der Bescheinigung einschließlich Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG kostet 17,00 €.

Ansprechpartner:
Constanze Wienick 03535 46-3116
Arzthelferin AD / Medizinalaufsicht 03535 46-3122
Amt 53 - Gesundheitsamt    

Ansprechpartner:
Astrid Kasper 03531 502-6459
Hygienekontrolleur/Tuberkuloseberatung 03531 502-6463
Amt 53 - Gesundheitsamt