Stellenausschreibungen und Ausbildungsplätze

Stellenausschreibungen

Gültig bis (TT.MM.JJJJ)
icon Projektmanager Marketingkommunikation 25.05.2012
icon Projektmanager Forum Wirtschaft 25.05.2012


Das Freiwillige Soziale Jahr beim Landkreis Elbe-Elster
 
Der Landkreis Elbe-Elster vergibt ab August 2012 wieder freie Plätze für ein Freiwilliges Soziales Jahr in den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Herzberg, Elsterwerda und Finsterwalde
 
Voraussetzung für diese Stellen ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
 
Interessenten richten Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und einer Kopie des letzten Schul- oder Berufszeugnisses bitte an den Landkreis Elbe-Elster, Amt für Personal, Organisation und IT-Service, Frau Franziska Buhl, Ludwig-Jahn-Str. 2, in 04916 Herzberg.

Der Bundesfreiwilligendienst beim Landkreis Elbe-Elster
 
Der Landkreis Elbe-Elster besetzt ab dem 1. August 2012 wieder freie Stellen in den Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ in Herzberg, Finsterwalde und Elsterwerda.
 
Voraussetzung für diese Stellen ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
 
In den Einsatzstellen des Landkreises Elbe-Elster werden Sie in ein freundliches und engagiertes Team aufgenommen. Ihr Freiwilligendienst beinhaltet eine fachliche Betreuung sowie den Besuch von Seminaren, wie etwa zur politischen Bildung. Der Einsatz soll Ihnen dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln als auch Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und auszubauen. Für Ihre zukünftige Studien- und Berufswahl kann Ihr Engagement auch als Praktika angerechnet werden oder zur Überbrückung von Wartezeiten dienen.
 
Für den Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie derzeit im Monat ein Taschengeld in Höhe von 330,00 Euro und eine Verpflegungspauschale von 50,00 Euro. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden vom Landkreis Elbe-Elster übernommen.
 
Interessenten richten Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und einer Kopie des letzten Schul- oder Berufszeugnisses bitte an den Landkreis Elbe-Elster, Amt für Personal, Organisation und IT-Service, Frau Franziska Buhl, Ludwig-Jahn-Str. 2, in 04916 Herzberg.
Bei Fragen melden Sie sich bitte telefonisch unter der 03535 46-1203 oder richten eine E-Mail an franziska.buhl@lkee.de.
 
 

 

Stellenausschreibungen der Städte / Ämter des Landkreises

momentan sind keine Stellen ausgeschrieben
Studienbeihilfe für Medizinstudenten
 
Als Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vergibt der Landkreis Elbe-Elster ab  2010 jährlich eine Studienbeihilfe für Medizinstudenten.
 
Nach der vom Kreistag am 13.09.2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von 4 Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500,00 Euro erhalten, die
 
a)         an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b)         den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte 
             bestanden haben.
 
Es ist vorgesehen, dass jährlich bis zu 5 Medizinstudenten in das Förderprogramm aufgenommen werden. Als Gegenleistung für die gezahlte Studienbeihilfe müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die Dauer von 4 Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
 
a)         Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b)         Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung
             Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c)         Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
 
Die Studienbeihilfe ist jährlich bis zum 1. Oktober schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
 
a)         Lebenslauf, incl. Kontaktdaten,
b)         beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der
             Ärztlichen Prüfung sowie
c)         aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
 
Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster,
Frau Anne-Marie Gundermann, Tel.-Nr. 03535/46-3502.
 
 
Christian Jaschinski
Landrat