Aktuelles aus dem Schulverwaltungs- und Sportamt Katalog des Landkreises Elbe-Elster zum Thema „Regionale Angebote der Betriebe zur Unterstützung der Berufsorientierung“ Im Februar 2010 ist der Katalog „Regionale Angebote der Betriebe zur Unterstützung der Berufsorientierung“ erschienen und liegt im Schulverwaltungs- und Sportamt aus. Von Frühjahr bis Sommer 2009 wurden über 900 Betriebe im Landkreis Elbe – Elster gefragt, welche Unterstützung sie den Schulen anbieten können. In Abhängigkeit von den betrieblichen Voraussetzungen wurden die vielfältigen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, angefangen von Betriebsbesichtigungen und Praktikaplätzen über die Unterstützung beim Bewerbungstraining bis hin zu Projekten am Praxislernort Betrieb, erarbeitet. 200 Unternehmen haben sich an der Befragung beteiligt, davon konnten 168 Betriebe in den Katalog aufgenommen werden. Die Ergebnisse stellen wir in diesem „Katalog der Möglichkeiten“ als Arbeitsmittel für den Unterricht allen Schulen im Landkreis zur Verfügung. Sie finden regionale Unterstützungsangebote in Ihrer Nähe und können sich einen Überblick verschaffen, welche Betriebe als Partner für Betriebsbesichtigungen, Praktika, Berufsinformationen oder für Praxisprojekte zur Verfügung stehen. Sie haben Fragen und Anregungen zum Katalog oder benötigen weitere Informationen zur Partnerschaft Schule und Betrieb im Landkreis? Kontakt: Schulverwaltungs- und Sportamt, Bildungsbüro, Andrea Hähnlein: Tel.: 03535 / 46-3501 oder Mail andrea.haehnlein@lkee.de
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Aktuelles aus dem Bereich Landwirtschaft Düngeempfehlung Im ISIP-Portal stehen die aktuellen Mitteilungen für mineralischen Stickstoff (N-min) und Schwefel in den Ackerböden des Landes Brandenburgs herausgegeben vom Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Verfügung. Förderprogramm 675 „Winterbegrünung“ - Richtlinie Kulap 2007 In der bisherigen und aktuellen Programmgestaltung im FP 675 „Winterbegrünung“ ist grundsätzlich kein Austausch der mit dem Agrarförderantrag beantragten Parzellen möglich. Aufgrund ackerbaulicher Probleme wird es im Jahr 2011 möglich sein, einen Parzellentausch unter folgenden Bedingungen zu zulassen: - Der Landwirt stellt einen formlosen schriftlichern Änderungsantrag zum Auszahlungsantrag im Förderprogramm 675 mit der Angabe des Grundes und reicht gleichzeitig die Anlage „Änderungsnachweis zum Auszahlungsantrag 2011 für das FP 675“ ein. Dieser Antrag ist bis zum 15.09.2011 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
- Im „Änderungsnachweis zum Auszahlungsantrag 2011 für das FP 675“ sind alle im FP 675 ursprünglich in 2011 beantragten Parzellen aufzuführen. Dabei sind alle alten Parzellen zu kennzeichnen, bei denen keine Zwischenfrüchte angebaut werden und die Bindung 625 gelöscht werden soll.
- Die neuen Parzellen sind mit FLIK, Schlagnummer, Schlaggröße aufzuführen und mit der Bemerkung „Bindung 625 setzen“ zu kennzeichnen.
- Der im Bewilligungsbescheid enthaltene Flächenumfang (mindestens 5 % Anteil der betrieblichen Ackerfläche) ist einzuhalten. Mehr angebaute Fläche wird auf den bewilligten Flächenumfang sanktionslos gekürzt.
Den Änderungsnachweis zum Auszahlungsantrag 2011 für das FP 675 finden Sie << hier >> oder alternativ im Formularservice.
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Achtung!! Änderung bei Düngeverordnung (DüV) Aufgrund neuer EU-Vorschriften wurde der Begriff „unverzügliche Einarbeitung“ neu definiert. Diese Regelung gilt ab 01.07.2011. „Unverzüglich“ bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern. Zur Erfüllung dieser Anforderung kommen folgende Verfahren in Betracht: Direkte Einarbeitung Die Aufbringung erfolgt mittels Injektionstechnik oder einem Kombinationsgerät, das sowohl aufbringt als auch direkt einarbeitet. Getrennte Aufbringung und Einarbeitung Bei einer der Aufbringung folgenden Einarbeitung (paralleles oder absätziges Verfahren) muss die Einarbeitung schnellstmöglich, spätestens jedoch vier Stunden nach Beginn der Aufbringung, abgeschlossen sein. Werden die betroffenen Düngemittel bei einer aus fachlicher Sicht ungünstigen – weil emissions- und damit verlustträchtigen – Witterung aufgebracht, sind kürzere Einarbeitungszeiten erforderlich. Für die Beurteilung, ob ein Versstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Einarbeitung vorliegt, ist auch die der Aufbringung folgende Witterung zu berücksichtigen. Empfehlungen zum Brandschutz in der Landwirtschaft 2011 Wie jedes Jahr gibt es auch für 2011 wieder Hinweise zum Brandschutz in der Landwirtschaft veröffentlicht vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL).
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Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21.07.2010 - Umsetzung in Brandenburg und Berlin - Seit 1. September 2010 besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern eine Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflicht aufgrund der Verordnung für das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftdünger (BGBl Teil I Nr. 40). Näheres finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) >> Schulungsangebote der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie (BLAK) Die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie bietet wieder neue Schulungsangebote für Leiter und Beschäftigte landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen, Berater dieser Unternehmen sowie Imker, Fischer und Forstwirte des Landes Brandenburg an. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der BLAK >>. Regionale Zielwerte im Rahmen der Betriebsprämienregelung Seit dem 27.01.2010 sind die regionalen Zielwerte für die 13 Regionen in Deutschland veröffentlicht. Mehr dazu finden Sie hier >>
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Brandenburg startet in die neue Förderperiode zur Entwicklung der ländlichen Räume bis 2013 Die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen wurde am 29.Oktober 2007 in Kraft gesetzt. Damit können ab sofort Fördermittel aus diesem Programm beantragt werden.
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Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum Basierend auf den zinsgünstigen Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) mit ihrem neuen Produkt "Brandenburg-Kredit für den Ländlichen Raum" ab Mitte Oktober ein zusätzlich zinsverbilligtes Darlehen für die Landwirtschaft, Junglandwirte, Ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Brandenburg an. Dieses dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und ergänzt die Förderangebote des Landes. Das Angebot richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen und andere Investoren im ländlichen Raum, wie z. B. gewerbliche Betriebe. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam, Tel.: 0331/660-0 sowie auf Internetseite der ILB.
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Aktuelles aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Achtung Viehhalter! Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erinnert daran, dass jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln sowie anderen nicht genannten Klauentieren und Kameliden (z.B. Gehegewild, Kamele, Lamas usw.) seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierzahl, anzuzeigen hat. Dazu gehört auch die Anzeige von nur zeitweilig gehaltenen Tieren (z.B. Enten, Gänse, Schafe in den Sommermonaten). Veränderungen der persönlichen Daten, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, der Nutzungsart bzw. des Standortes sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Viehhalter, die dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, umgehend die Anzeige ihres Tierbestandes nachzuholen bzw. Veränderungen mitzuteilen. Sollte die Haltung der genannten Tierarten aufgegeben worden sein, muss auch das angezeigt werden. Diese Anzeige kann formlos (auch telefonisch) erfolgen. Die Meldung des Tierbestandes bei anderen Behörden (z.B. Tierseuchenkasse, Viehzählung) entbindet nicht von der Anzeigepflicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die Anzeigen nimmt als zuständige Behörde das Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsamt des Landkreises Elbe-Elster - 04916 Herzberg, Nordpromenade 4a, Tel.: 03535 462682, Fax: 03535 462687 – per Formular oder formlos entgegen. VR DVM Dieter Freudenberg Amtstierarzt
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Aktuelles aus dem Gesundheitsamt „Die kleinen Angehörigen“ Ein Gruppenangebot für Kinder von psychisch kranken Eltern Kinder aus Familien mit einem oder beiden psychisch kranken Elternteil/en finden in der Praxis immer noch zu wenig Beachtung. Die psychische Erkrankung der Eltern/des Elternteils bedeutet eine Belastung für die Kinder, ist aber gleichzeitig auch ein Risikofaktor für die eigene seelische Gesundheit. In der Regel geraten sie erst ins Blickfeld, wenn sie selbst psychische Störungen aufweisen, Probleme im Kindergarten und in der Schule auftreten oder das Jugendamt intervenieren muss. Über ihre Alltagssorgen ist wenig bekannt. Sie werden zu oft mit ihren Fragen und Nöten, ihren Schuldgefühlen allein gelassen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster, in Kooperation mit der PSAG für Kinder- und Jugendpsychiatrie, bietet seit Januar 2010 für diese Kinder ein fortlaufendes und kostenloses Angebot an. Die Gruppenarbeit richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 12 Jahren, deren Elternteil/Eltern psychisch erkrankt ist/sind. Die Gruppe trifft sich jeden 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Gesundheitsamt Finsterwalde. Unter Anwendung spielpädagogischer Methoden wollen wir mit den Kindern ins Gespräch kommen, um Inhalte erarbeiten zu können. Wichtig ist, dass die Eltern ein mündliches Einverständnis zur Gruppenteilnahme des Kindes geben. Nähere Informationen und Auskünfte erhalten sie von: Frau N. Braun Dipl. Sozialarbeiterin im Gesundheitsamt Finsterwalde /Tel.: 03531/5026457 und Frau I. Bolze Heilpädagogin bei der Lebenshilfe Finsterwalde e.V. /Tel.: 03531/6090028. Beide Ansprechpartnerinnen sind auch für die Durchführung der Gruppenarbeit zuständig.
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Legionellen im Trinkwasser – neue Rechtslage Information des Gesundheitsamtes für Betreiber und Inhaber von Anlagen der Trinkwasserinstallation mit größeren Wassererwärmungsanlagen Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung tritt am 01. November 2011 in Kraft. Danach müssen Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage das Trinkwasser einmal jährlich auf Legionellen untersuchen. Diese Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die - Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben,
- über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und
- eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Definition nach DVGW- Arbeitsblatt W 551 (Speichervolumen > 400 Liter und/oder Rohrleitungsvolumen > 3 Liter) darstellen.
Die Anlage ist dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Mit der Probenentnahme und Untersuchung sind ein akkreditiertes und nach Trinkwasserverordnung gelistetes Labor zu beauftragen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier >> Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter Tel. 03535/46-3101 gern zur Verfügung.
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Aktuelles aus dem Straßenverkehrsamt Annahme von Führerscheinanträgen Ab dem 1. Oktober 2007 können Führerscheine in den Amts- und Stadtverwaltungen des Landkreises Elbe-Elster beantragt werden. Neben der Beantragung von Führerscheinen werden auch Anträge zum Umtausch des Führerscheines, Anträge zur Ausstellung der Fahrerkarte, Erweiterungen des Führerscheines und Anträge zur Verlängerung des Führerscheines (nur Klassen C1, C, C1E, CE) in den Amts- und Stadtverwaltungen entgegengenommen. Nach der Bearbeitung des Antrages durch die Führerscheinbehörde des Landkreises Elbe-Elster kann der Führerschein oder die Fahrerkarte in der Amts- oder Stadtverwaltung entgegenge-nommen werden. Anträge können natürlich auch wie bisher in der Führerscheinbehörde des Landkreises Elbe-Elster in Bad Liebenwerda abgegeben werden. Mit der Annahme von Führerscheinanträgen und Anträgen zum Erwerb der Fahrerkarte durch die Städte/Gemeinden und Ämter des Landkreises erspart sich der Bürger die Fahrt zur Führerscheinbehörde in Bad Liebenwerda. Er kann in der gemeindlichen Verwaltung seinen Antrag abgeben und den Führerschein oder die Fahrerkarte auch dort wieder abholen. Die Bezahlung erfolgt in der Verwaltung wo der Antrag gestellt wird. Nach der Antragstellung wird dieser durch die Führerscheinbehörde in Bad Liebenwerda bearbeitet. Liegen alle Voraussetzungen vor, so wird der Führerschein oder die Fahrerkarte bestellt und soweit es der Bürger wünscht an die Stelle zurückgesandt, wo er den Antrag gestellt hat. Es haben sich alle Städte/Gemeinden und Ämter des Landkreises Elbe-Elster bereit erklärt, die entsprechenden Anträge entgegen zu nehmen. Die Anträge können ab dem 1. Oktober 2007 in den Verwaltungen der Städte/Gemeinden und Ämter abgegeben werden. Unabhängig von dieser Möglichkeit können natürlich die Anträge auch weiterhin in der Führerscheinbehörde in Bad Liebenwerda gestellt werden. Anträge zum "Begleitet Fahren ab 17", Verlust des Führerscheines, Personenbeförderung oder Verlängerungen der Klassen D, D1, DE und D1E sind weiterhin in Bad Liebenwerda in der Führerscheinbehörde, Riesaer Straße 17 zu stellen. Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Elbe-Elster, Tel. 035341/977620 oder an ihre Amts- oder Stadtverwaltung.
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Aktuelles aus dem Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft Landkreis ist bei bundesweitem Aktionsprogramm dabei Erarbeitung einer Regionalstrategie Daseinsvorsorge in ländlichen Modellregionen Der Landkreis Elbe-Elster gehört zu den bundesweiten Modellregionen, die am Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge teilnehmen. Das gab Anfang Dezember eine Jury unter Leitung von Bundestagspräsidentin a.D., Prof. Dr. Rita Süssmuth, bekannt. Das Projekt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) soll ausgewählte Regionen in ländlichen Räumen darin unterstützen, sich innovativ den infrastrukturellen Herausforderungen des demografischen Wandels zu stellen und mit einer Regionalstrategie zur Daseinsvorsorge erforderliche Infrastrukturanpassungen vorausschauend und kooperativ zu gestalten. Durchgeführt als Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) setzt das Aktionsprogramm einen Schwerpunkt innerhalb der „Initiative ländliche Infrastruktur“ des Bundesministeriums. Der Landkreis Elbe-Elster hatte sich Mitte des Jahres am Aufruf des Ministeriums beteiligt und einen Konzeptbeitrag zur Anpassung der regionalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum parallel mit 150 anderen Regionen eingereicht. Unter den 50 Gewinnern der ersten Phase, die in nur drei Monaten eine Rohfassung entwickeln mussten, war der Landkreis Elbe-Elster. In der zweiten Stufe des Wettbewerbes konnte das inzwischen detailliert ausgearbeitete Konzept die Jury überzeugen. Der Landkreis ist jetzt eine von 21 Regionen, die in den nächsten zwei Jahren in einem breit angelegten Diskussionsprozess Modellvorhaben entwickeln können. Hierzu stehen rund 210.000 Euro zur Verfügung. Alle Flächenländer sind mit mindestens einer Modellregion vertreten. Aus Brandenburg nehmen neben dem Landkreis Elbe-Elster die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel, der Landkreis Uckermark, der Städteverbund Calau, Lübbenau, Vetschau, die Ländlichen Räume Havelland und die Oderlandregion (Mittelbereich Seelow) teil. Das Modellvorhaben ist Bestandteil des Forschungsfeldes „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Konzept dasein MORO für den Landkreis Elbe-Elster >> Faltblatt Regionale Daseinsvorsorge MORO >>
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