Zensus 2011
Was verbirgt sich dahinter ?
Der Zensus 2011 wird zum Stichtag 09.05.2011 in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt mit dem Ziel, die genauen Einwohnerzahlen zu ermitteln und eine Gebäude- und Wohnraumerhebung durchzuführen.
Warum ist eine derartige Aktion jetzt erforderlich ?
Derzeit basieren die amtlichen Einwohnerzahlen in der BRD auf den Ergebnissen der Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern und der letzten Volkszählung 1981 in der ehemaligen DDR.
Ein amtliches Gebäude- und Wohnraumregister gibt es in der BRD nicht. Die Wohnraumzählung aus den 90er Jahren, an die sich Viele noch erinnern werden, war nur auf die neuen Bundesländer bezogen.
Was genau wird gemacht ?
Im Rahmen einer sogenannten Haushaltsstichprobe werden etwa 10 % der Bevölkerung durch Interviewer befragt. Die Gebäude- und Wohnraumzählung erfolgt auf postalischem Weg. Hier werden 100 % einbezogen.
Welche Aufgaben hat der Landkreis dabei ?
Zunächst muss bis Oktober 2010 eine Erhebungsstellen eingerichtet werden. Als Standort steht Finsterwalde bereits fest. Der Landkreis ist in seinem Territorium für die Durchführung der Haushaltsstichprobe zuständig. Im Verfahren der Gebäude- und Wohnraumzählung, bei der Klärung von Unstimmigkeiten oder Durchsetzung der Auskunftspflicht besteht gegenüber dem Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg die Pflicht zur Mitwirkung
Wie sollen diese Aufgaben umgesetzt werden ?
Der Hauptteil der Arbeiten, die Haushaltsstichprobe, wird durch ca.130 ehrenamtliche Interviewer ( Erhebungsbeauftragte – EHB ) durchgeführt. Diese erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Die Erhebungsstellen sind mit jeweils vier Angestellten besetzt. Sie sind zuständig für die organisatorische Absicherung des Zensus 2011. Dazu gehört u.a. die Betreuung der EHB, die Abrechung der Aufwandsentschädigungen, Information und Hilfestellung gegenüber auskunftspflichtigen Bürgern, Gewährung des Datenschutzes bei der Datenerhebung und Weiterleitung an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.
Wie kann man Erhebungsbeauftragter werden ?
Die Gewinnung der Erhebungsbeauftragten erfolgt ab Oktober 2010. Dazu werden zeitnah zunächst Aufrufe in der Presse veröffentlicht. EHB, die berufstätig sind, dürfen nicht in Bereichen tätig sein, die zum Verwaltungsvollzug gehören ( Bauverwaltung, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt, Finanzverwaltung u.dgl.
Wer mehr erfahren will,
kann auf der gemeinsamen Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter
www.zensus2011.de weitere Informationen bekommen.