Leistungen zur Bildung und Teilhabe für "Hartz-IV-Empfänger"
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Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder und Jugendlichen aus Familien erhalten, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Ausnahmen sind die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe orientiert sich an dem Bewilligungsabschnitt für das bewilligte Arbeitslosengeld II. Das heißt, mit jedem Wiederbewilligungsantrag sind auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erneut zu beantragen.
Eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Kosten für eintägige Ausflüge übernommen werden. Hier werden die tatsächlich entstehenden Kosten (Eintrittsgelder, Fahrkosten) erstattet. Mit der Bewilligung dieser Leistung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung.
Antrag eintägige Fahrten >>
Mehrtägige Klassenfahrten von Schulen
Für Schülerinnen und Schüler können Kosten für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Hier werden die tatsächlichen Kosten (z.B. Übernachtungskosten, Fahrkosten) übernommen. Mit der Bewilligung dieser Leistung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie in der Schule abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit der Schule.
Schulbedarf und Mittagsverpflegung
Ohne Antrag wird wie bisher der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf gewährt. Es werden ab dem Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Schulhalbjahr 30 Euro ausgezahlt. Zum Schulbedarf gehören beispielsweise Schulranzen, Schulrucksack, Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln.
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten und Ihr Kind an diesem gemeinsamen Mittagessen teilnimmt oder teilnehmen möchte, können Sie dazu einen Zuschuss beantragen. Mit der Bewilligung des Zuschusses zur Mittagsverpflegung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie bei dem Essenanbieter abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit dem Essenanbieter.
Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihr Kind einen Eigenanteil in Höhe von 1 EUR für jedes in Anspruch genommene Mittagessen selbst tragen müssen.
Antrag allgemein >>