Formularservice des Jobcenters Elbe-Elster

Für die verschiedensten Themenbereiche stellt Ihnen das Jobcenter Elbe-Elster Vordrucke bereit. Daneben stehen Ihnen die durch die Bundesagentur für Arbeit angebotenen Formulare unter den angegebenen Links zum Download zur Verfügung. Auf den jeweiligen Seiten finden Sie auch Anleitungen und Merkblätter mit wichtigen Ausfüllhinweisen.

Formulare für Bürgerinnen und Bürger >>

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Leistungen zur Bildung und Teilhabe für "Hartz-IV-Empfänger" 


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Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können alle Kinder und Jugendlichen aus Familien erhalten, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kinder und Jugendlichen dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Ausnahmen sind die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe – hier liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe orientiert sich an dem Bewilligungsabschnitt für das bewilligte Arbeitslosengeld II. Das heißt, mit jedem Wiederbewilligungsantrag sind auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe erneut zu beantragen.
 
Eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Kosten für eintägige Ausflüge übernommen werden. Hier werden die tatsächlich entstehenden Kosten (Eintrittsgelder, Fahrkosten) erstattet. Mit der Bewilligung dieser Leistung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung. 

                   Antrag eintägige Fahrten >>
 
Mehrtägige Klassenfahrten von Schulen
Für Schülerinnen und Schüler können Kosten für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Hier werden die tatsächlichen Kosten (z.B. Übernachtungskosten, Fahrkosten) übernommen. Mit der Bewilligung dieser Leistung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie in der Schule abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit der Schule.

                    Antrag mehrtägige Klassenfahrten >>
 
Schulbedarf und Mittagsverpflegung
Ohne Antrag wird wie bisher der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf gewährt. Es werden ab dem Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Schulhalbjahr 30 Euro ausgezahlt. Zum Schulbedarf gehören beispielsweise Schulranzen, Schulrucksack, Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln.
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten und Ihr Kind an diesem gemeinsamen Mittagessen teilnimmt oder teilnehmen möchte, können Sie dazu einen Zuschuss beantragen. Mit der Bewilligung des Zuschusses zur Mittagsverpflegung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie bei dem Essenanbieter abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit dem Essenanbieter.

Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihr Kind einen Eigenanteil in Höhe von 1 EUR für jedes in Anspruch genommene Mittagessen selbst tragen müssen. 

                     Antrag allgemein >>

Angemessene Lernförderung
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote für Ihr Kind nicht ausreichen, um die Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, können Sie einen Antrag auf Lernförderung stellen. Dazu müssen Sie von der Schule den Förderbedarf schriftlich bestätigen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Lernförderung nur gemeinsam mit der Bestätigung der Schule beantragen können. Für die erforderliche Nachhilfe wird die Volkshochschule Elbe-Elster zuständig sein. Mit der Bewilligung dieser Leistung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung. Mit dieser Kostenübernahmeerklärung können Sie dann die Nachhilfe bei der Volkshochschule in Anspruch nehmen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit der Volkshochschule.
                  
 Antrag Lernförderung >>

                            Formblatt Schule zur Lernförderung >>

Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe
Für Ihre Kinder unter 18 Jahren können Sie Unterstützung für Sport-, Spiel- und Kulturaktivitäten erhalten. Für Musikschulunterricht beispielsweise oder Mitgliedschaften in einem Sportverein können für jedes Kind insgesamt 10 EUR monatlich übernommen werden. Bitte beachten Sie: Wenn bei mehreren Aktivitäten/ Vereinsmitgliedschaften dieser Betrag überschritten wird, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Mit der Bewilligung dieser Leistung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung, die Sie bei dem Verein/bei der Musikschule abgeben müssen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt durch das Jobcenter direkt mit dem Verein/der Musikschule.
       
                     Antrag soziale und kulturelle Teilhabe >>
 
 
 

Letzte Aktualisierung am 8. September 2011