Herzlich willkommen

Ich begrüße Sie recht herzlich auf den Informationsseiten des Job-Centers Elbe-Elster und hoffe, dass Sie mit dem Online-Angebot zufrieden sein werden.
 
Das Job-Center Elbe-Elster ist eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landkreises Elbe-Elster und der Agentur für Arbeit Cottbus nach § 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Erfahrungen und Kompetenzen beider Träger in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen werden zusammengeführt und das Dienstleistungsangebot aus einer Hand erbracht. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Verwaltungsstrukturen im SGB II ab dem 01.01.2011 neu zu ordnen. Bis dahin erbringt das Job-Center Elbe-Elster weiter die Aufgaben beider Träger für den entsprechenden Personenkreis.
 
An den drei Standorten Bad Liebenwerda, Herzberg und Finsterwalde betreuen wir zum Stand November 2008 rund 14.400 Menschen in etwa 8.300 Bedarfsgemeinschaften, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können. Ein Großteil unserer Kunden hat mehrfache Vermittlungshemmnisse wie fehlende oder nicht nachgefragte Qualifikation, unzureichende Mobilität, gesundheitliche Probleme oder auch Überschuldung. Vielen fehlt durch lange Arbeitslosigkeit auch die erforderliche Berufspraxis.
 
Bei einer nicht einfachen Arbeitsmarktsituation stellt uns dies vor große Herausforderungen, um den Zielen des Gesetzgebers für den Bereich SGB II gerecht zu werden. Schließlich geht es primär darum,
 
- die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. ganz zu beseitigen
- die Erwerbsfähigkeit der Arbeitsuchenden zu erhalten, zu verbessern bzw. wieder herzustellen
- die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu stärken.
 
Diese Ziele im Fokus geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Job-Centers Unterstützung mit ihrer Beratungs- und Vermittlungsarbeit. In einer gemeinsam erarbeiteten Eingliederungsvereinbarung werden die notwendigen Schritte und Maßnahmen festgelegt. Dies sind z. B. der Umfang der Eigenbemühungen, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Bewerbungen und Arbeitsaufnahmen, notwendige Weiterbildungen, aber auch Möglichkeiten einer Förderung mit einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber.
 
Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Arbeit ist die Sicherung des Lebensunterhaltes unserer Kunden durch die Zahlung des Arbeitslosengeldes II sowie ergänzender Leistungen, wie z. B. Kosten der Unterkunft und Heizung. Wir setzen alles daran, die rechtzeitige Leistungszahlung sicherzustellen. Objektive Gründe für zum Teil längere Bearbeitungszeiten ergeben sich schon allein aus der Masse der zu bearbeitenden Fälle. Dass dennoch keiner in Existenznot gerät, ist unser Ziel und Anspruch.
 
Letztendlich geht es bei unserer Arbeit nicht darum „stimmige“ Zahlen und Statistiken zu haben, sondern Menschen Halt und Sicherheit, aber auch wieder Perspektiven zu geben.
 
 
Roland Neumann
Geschäftsführer

Arbeitsmarktliche Ausrichtung des Job-Centers

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