Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (ÖPNV)

Das ÖPV-Gesetz des Landes Brandenburg formuliert Ziele und Grundsätze für die Gestaltung des ÖPNV, die in ihrem Bezug auf die Situation im Landkreis Elbe-Elster Leitlinien für den Nahverkehrsplan bilden. Danach ist eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der ÖPNV soll der Verbesserung der Mobiliät der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll eine möglichst attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen und zu dessen Begrenzung beitragen.
Die Gestaltung des Leistungsangebotes erfolgt grundsätzlich nachfrageorientiert. Auch im ländlichen Raum, wozu auch der Landkreis Elbe-Elster gehört, ist eine angemessene Flächenerschließung gesichert. Neue standortbezogene Fahrgastpotentiale aus ÖPNV-relevanten Wohnungs-, Gewerbe- und Einzelhandelsstandorten sowie aus Zielen des Fremdenverkehrs, des Sports oder des Gesundheits- und Sozialwesens sind weiterhin durch die Anbindung der Standorte an das ÖPNV-Netz zu erschließen.
Die folgenden Angaben geben Ihnen einen Überblick über den Nahverkehrsplan für den Landkreis Elbe-Elster, die bestehenden Angebote und künftigen Entwicklungen sind über die Verkehrsgesellschaft des Landkreises Elbe-Elster abzufragen.