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Kreisgremien

Rechtliche Grundlage der Mitwirkung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte:

"In den Landkreisen und kreisfreien Städten wird je ein Kreisrat der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrkräfte gebildet." (§ 136 Absatz 1 Brandenburgisches Schulgesetz)

Das Brandenburgische Schulgesetz legt die Bildung von Kreisräten fest. So wird sichergestellt, dass die drei an Schule beteiligten Personengruppen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte) auf Kreisebene ihre Interessen vertreten können. Alle Schulen im Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Kreisräte. Die an Ersatzschulen gewählten Mitglieder gehören den jeweiligen Kreisräten mit beratender Stimme an. Je Schule darf ein Mitglied der jeweiligen Gruppe in den Kreisrat entsandt werden. Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre.

Kreiselternrat (KER)

Kreisschülerrat (KSR)

Kreislehrerrat (KLR)

Kreisschulbeirat (KSB)

Kontakt


Frau Katja Starke

Übergangsmanagement Schule-Wirtschaft
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535/46-3501
Fax: 03535/46-3180
E-Mail: katja.starke@lkee.de oder Kontaktformular
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