BAföG
Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt der Staat Mittel für eine neigungs- und eignungsgerechte Ausbildung zur Verfügung, soweit weder die Eltern/Ehepartner/Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft noch die/der Studierende selbst für den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten aufkommen können. Der Landkreis ist zuständig für die Gewährung und Berechnung der BAföG-Förderung für Schüler/innen und Auszubildende die einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben.
Ausgenommen sind Studenten/innen an Hochschulen und Universitäten. Diese wenden sich bitte an das jeweilige Studentenwerk.
Schüler/innen und Auszubildende erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.bafoeg.bmbf.de.
Ab sofort können Sie Ihren Antrag auch online stellen unter dem Link www.bafoeg-brandenburg.de .
Bitte beachten:
Die/der für Sie zuständige Mitarbeiter/in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
| Frau Kleinpaul | Buchstaben A - E | Zimmer 421 | Tel.: 03535/46-3541 |
| Frau Kalisch | Buchstaben F - H | Zimmer 408 | Tel.: 03535/46-3549 |
| Herr Conrad | Buchstaben I - Q | Zimmer 407 | Tel.: 03535/46-3551 |
| Frau Eifrig | Buchstaben R - Z | Zimmer 420 | Tel.: 03535/46-3522 |
