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17.05.2019

„Gute-KiTa-Gesetz“ sorgt für weitere Elternentlastung

Amt für Jugend, Familie und Bildung informiert zu allen auftretenden Fragen

Vor einem Jahr hat der Landtag das „Gesetz zum Einstieg in die Beitragsfreiheit in Kitas“ beschlossen. Als Einstieg wurde die Beitragsfreiheit für Kinder, die ein Jahr vor der Einschulung stehen, zum 1. August 2018 eingeführt. Jetzt folgt der nächste Schritt. Zur Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ des Bundes gibt es zum 1. August dieses Jahres eine weitere Entlastung von Eltern, denen ein Kitabeitrag nicht zugemutet werden kann.

Im Grundsatz sind dies Personensorgeberechtigte/Eltern, die

- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),

- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder

- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Leistungen in besonderen Fällen/ Grundleistungen) sowie

- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag) oder

- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten

- oder Geringverdienende sind (Netto-Einnahmen, die 20.000 Euro/Jahr nicht überschreiten).

Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung sind dem Träger der Einrichtung entsprechende Nachweise vorzulegen. Nachweise können insbesondere sein:

- Leistungsbescheide über die oben genannten Leistungen

- Lohnsteuerbescheinigung

- Verdienstbescheinigung

- Steuerbescheid

Es ist durch den Träger/die Kita kein Elternbeitrag ab dem 1. August 2019 festzusetzen und zu erheben.

Eltern brauchen dazu keinen Antrag stellen. Es reichen die Nachweise der Anspruchsberechtigung.

Für weitere Informationen können sich Interessenten gern an das Amt für Jugend, Familie und Bildung – Fachbereich Kita-Finanzierung unter Tel.: 03535 463182 wenden.

Kontakt


Frau Bianca Tilch

Amt für Strukturentwicklung und Kultur
SB Wirtschaftsförderung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-1297
Fax: 03535 46-2662
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@lkee.de oder Kontaktformular Web: www.rwfg-ee.de
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