Mehrfachtäter / Fahrerlaubnis auf Probe / Neuerteilung / Fahrerlaubnis auf Probe und Mehrfachtäter-Punktesystem
Das Straßenverkehrsgesetz sieht im Rahmen des Führerscheins auf Probe sowie für das Mehrfachtäter - Punktesystem verschiedene kostenpflichtige Maßnahmen - einschließlich den Entzug - der Fahrerlaubnis vor.
Fahrerlaubnis auf Probe
Aufbauseminar:
Ein Aufbauseminar wird bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen angeordnet. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Verwarnung:
Begehen Fahrerlaubnisinhaber, innerhalb der Probezeit, nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, werden Sie schriftlich verwarnt.
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe:
Die Fahrerlaubnis auf Probe wird entzogen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach der schriftlichen Verwarnung erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht.
Mehrfachtäter – Fahreignungsbewertungssystem
Erreicht oder überschreitet der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen bestimmten Punktestand, so hat die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen:
Ermahnung 4 – 5 Punkte
Verwarnung 6 – 7 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten
Punkteabbau
Bei 4 – 5 Punkten kann durch Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abgebaut werden.
Nähere Auskünfte, insbesondere hinsichtlich einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis, erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.