Verlängerung der C und D Klassen (LKW und Bus)
Allgemeines:
Sollte es sich bei Ihnen um eine gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit handeln, bei der der LKW- bzw. Busführerschein benötigt wird, ist eine vorherige Rücksprache mit der Fahrerlaubnisbehörde anzuraten.
Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass LKW-Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erworben wurden, zum 50. Lebensjahr verlängern werden müssen, da sonst die entsprechende Fahrerlaubnis vorerst erlischt und nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis zu 12 t geführt werden dürfen.
Wer die LKW- bzw. Busfahrerlaubnis nach 01.01.1999 erworben hat, muss seit her alle 5 Jahre die Verlängerung beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
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originaler Führerschein
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originaler Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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Lichtbild neuen Datums (Frontalaufnahme nach Paßverordnung)
zusätzlich bei Verlängerung LKW (C1,C,C1E,CE)
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Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
zusätzlich bei Verlängerung Bus (D1,D,D1E,DE)
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen!!!
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Bescheinigung/ Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV
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Behördliches Führungszeugnis der Belegart „O“ (zu beantragen im Einwohnermeldeamt)
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Nachweis der Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei Verlängerungen, die über das 50. Lebensjahr hinaus gehen)
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Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Die Gebühren belaufen sich auf in der Regel auf:
Verlängerung einer Fahrerlaubnis |
43,90 € |