Hilfsnavigation

Verwaltungsgebaeude des Landkreis Elbe-Elster in der riesaer Strasse in Bad Liebenwerda. 06.04.2017, Landkreis Elbe-Elster, **Foto: Andreas Franke**

Volltextsuche

Sprache

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Baumaßnahmen/Veranstaltungen/Verkehrszeichen auf öffentlichen Straßen

Veranstaltungen auf öffentl. Straßen und Gehwegen (§ 29 StVO)

Veranstaltererklärung

Versicherungsbestätigung

Verkehrsregelnde Maßnahmen (§ 45 StVO)

Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 StVO)
Aufstellen von Verkehrszeichen (§ 45 StVO)

Verlängerung einer Baumaßnahme (§45 StVO)

Ausnahmen nach § 46 StVO

Ausnahme Sonntagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung (§ 46 StVO)


Ausnahmen Helm/Gurt 

 

Anträge auf Parkerleichterungen stellen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.

Parkerkeichterung für Schwerbehinderte (nicht aG)
Parkerkeichterung für Schwerbehinderte (aG)

Weitere Aufgaben des Sachgebietes:

Sondernutzung für öffentl. Straßen und Gehwege
Stellungnahmen zu Bauvorhaben
Hilfe/Anfragen zum Verkehrsrecht

Landesschifffahrt der Gewässer Brandenburg
Ausstellung einer Fahrerlaubnis für Schiffsführer auf Landesgewässern Brandenburgs (z.B. Sportboote)
Erteilen von Kennzeichen für Wasserfahrzeuge (z.B. Sportboote)

Antrag auf Bootszulassung

Das Straßenverkehrsamt weist darauf hin, dass „Bootszulassungen“ (Sportboote für den Freizeitbereich) nur mit vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich an stva.vks@lkee.de bzw. 035341-97 7694. Alternativ können Sie „Bootszulassungen“ bei den Wasser- und Schifffahrtsämtern, dem Motoryachtverband oder dem ADAC erledigen.

HINWEISE:

Örtlich zuständige Behörde im Sinne der Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg ist der Landkreis, in dessen sich der Wohnort des Fahrzeugeigentümers oder das Gewerbe eines Fahrzeugverleihers befindet. Für Fahrzeugeigentümer, die keinen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, ist die örtlich zuständige Behörde der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen oder deren Verwaltungsbereich das Wasserfahrzeug seinen Liegeplatz hat.

Taxi und Mietwagen
Genehmigungen für Verkehrsformen im geschäftsmäßigen Personenverkehr bis 8 Personen (z.B. Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten u.a.) nach dem PBefG

Antrag Taxi-Mietwagen

Beilage Antrag Taxi-Mietwagen

Eigenkapitalbescheinigung

Zusatzbescheinigung

Fahrzeugliste

Bei erstmaliger Beantragung Taxi/Mietwagen vereinbaren Sie bitte vorher ein Termin mit Frau Susann Müller unter 035341-977667.

Bitte beachten Sie, dass die Städte Finsterwalde und Bad Liebenwerda sowie das Amt Schlieben Teilaufgaben eines Straßenverkehrsamtes auf der Grundlage des brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes wahrnehmen.

die Teilaufgaben sind: 

  • Veranstaltungen auf Straßen 
  • Sicherung von Arbeitsstellen 
  • Ausnahmen Halten/Parken 
  • Ausnahmen Gurt/Helm 
  • Ausnahmen Lagerung von Baumaterial, Containeraufstellung 

Kontakt


Herr Stefan Wagenmann

Straßenverkehrsamt
Amtsleiter
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Frau Julia Dietrich

Sekretärin
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
E-Mail: stva@lkee.de oder Kontaktformular Telefon: 035341 97-7622

Ins Adressbuch exportieren

Straßenverkehrsamt

Außenstelle KFZ-Zulassung
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6715
Fax: 03531 502-6720

Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgeschaltet wird
Zulassungsvorgänge die eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordern wie z.B. Gutachten oder Einzelgenehmigungen können zurückgestellt werden und außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet werden.


Amtsnews(Archiv)

Aktuelles

© 2024, Landkreis Elbe-Elster