Hilfsnavigation

Verwaltungsgebaeude des Landkreis Elbe-Elster in der riesaer Strasse in Bad Liebenwerda. 06.04.2017, Landkreis Elbe-Elster, **Foto: Andreas Franke**

Volltextsuche

Sprache

Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Allgemeines:

Der Antrag auf Erteilung/ Erweiterung der Fahrerlaubnis kann beim Straßenverkehrsamt Bad Liebenwerda oder in dem für Sie zuständigem Einwohnermeldeamt stellen.

Der Antrag zum begleitetem Fahren mit 17 Jahren ist beim Straßenverkehrsamt in Bad Liebenwerda persönlich zu stellen.

Schlüsselzahl 197 - Information über Fahrschule einholen

Mit der Verordnung soll die Möglichkeit geschaffen werden, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe auf die so genannte Automatikbeschränkung einer Fahrerlaubnis der Klasse B zu verzichten bzw. diese Beschränkung aufzuheben, wenn in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule der Nachweis (Schaltnachweis) erbracht wurde, dass der Bewerber oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist.

Damit soll der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und mit hochautomatisierten Fahrfunktionen in der Fahrschule gefördert werden.

Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B erfolgt durch die Schlüsselzahl 197 in der die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung (VNF, Prüfungsbescheinigung BF17).


Unterlagen

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und zwar sind erforderlich für die

Ab sofort kann eine Antragsbearbeitung nur unter Vorlage des Nachweise der Schulung in Erster Hilfe erfolgen. Gilt auch bei jeder Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis!

Klassen A, A1, B, BE, AM, L, S und T: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht 
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) 
  • Nachweis "Schulung in Erster Hilfe" ("Oline-Erste-Hilfe-Kurse" werden NICHT anerkannt!!!!)
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei fremder Fahrschule , Nachweis über Lehr- oder Ausbildungsvertrag ggf. Arbeitsvertrag)

für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung 
  • ein aktuelles Lichtbild (35x45mm) 
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung 
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung 
  • Nachweis "Schulung in Erster Hilfe"  ("Oline-Erste-Hilfe-Kurse" werden NICHT anerkannt!!!!)
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (bei fremder Fahrschule , Nachweis über Lehr- oder Ausbildungsvertrag ggf. Arbeitsvertrag)

Die Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis belaufen sich in der Regel auf:

 

Ersterteilung

44,70 €

Erweiterung der vorh. Fahrerlaubnisklassen

43,90 €

Begl. Fahren an 17

44,70 €

Direktversandt über die Bundesdruckerei 5,00 €

Kontakt


Herr Stefan Wagenmann

Straßenverkehrsamt
Amtsleiter
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda

Frau Julia Dietrich

Sekretärin
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
E-Mail: stva@lkee.de oder Kontaktformular Telefon: 035341 97-7622

Ins Adressbuch exportieren

Straßenverkehrsamt

Außenstelle KFZ-Zulassung
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6715
Fax: 03531 502-6720

Ins Adressbuch exportieren

Öffnungszeiten

Montag
08:00-12:00 Uhr

Dienstag

08:00-12:00 Uhr
13:00-18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen

Donnerstag
08:00-12:00 Uhr
13:00-16:00 Uhr

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit ausgeschaltet wird
Zulassungsvorgänge die eine erhebliche Bearbeitungszeit erfordern wie z.B. Gutachten oder Einzelgenehmigungen können zurückgestellt werden und außerhalb der Öffnungszeiten bearbeitet werden.


Amtsnews(Archiv)

Aktuelles

© 2024, Landkreis Elbe-Elster