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Bestattungskosten

Auf der Grundlage des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Bestattungspflichtige, die aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen, eine Beihilfe beantragen, wobei Nachlasswerte des Verstorbenen auf diese Beihilfe anzurechnen sind.

Der Antragsteller muss alle Erben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie alle Bestattungspflichtigen gemäß § 20 Abs. 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen des Antragstellern sowie des Verstorbenen einzureichen:

  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Bausparverträge, Eigentum an Haus- und Grundbesitz etc.)
  • Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)
  • Sterbeurkunde
  • Testament, Erbschein
  • Anschriften aller Unterhaltsverpflichteten, Erben und weiterer Angehörigen

Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt.

Merkblatt zum Antrag

Antragsformular

Kontakt


Frau Katrin Bradke

Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Sachgebietsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3123
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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