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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe im Überblick

Handlungsanweisung zur Umsetzung der Leistungen

Protokollnotiz 1/2024 zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bildungspaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch Bildungspaket genannt) sind Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung und Sozialhilfe hilfe-bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf zustehen.

Anspruchsberechtigte sind Empfänger von:

  • Bürgergeld

  • Sozialhilfe

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Wohngeld

  • Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz BKGG)

Was ist im Bildungspaket enthalten?

  • Mittagessen in Kita, Schulen und Hort

  • Kultur, Sport und Freizeit

  • Ausflüge der Kita und Schulen

  • Lernförderung

  • Schulbedarf

  • Schülerbeförderung

Wer bekommt die Leistungen?

Grundsätzlich Kinder in Kita oder Hort sowie Schüler an allgemein-bildenden Schulen oder Förderschulen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und Schüler an Berufsschulen ohne Ausbildungs-vergütung. Im Bereich Kultur, Sport und Freizeit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchs-berechtigt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

beim Sozialamt des Landkreises für

  • Sozialhilfeempfänger

  • Wohngeldempfänger

  • Kinderzuschlagempfänger

  • Leistungen nach AsylbLG

beim Jobcenter des Landkreises

  • Bürgergeldempfänger

Vordrucke:

Mittagsverpflegung und Schulbedarf

eintägige Ausflüge

mehrtägige Fahrten

Lernförderung

Formblatt für die Schule zum Antrag auf Lernförderung

soziale und kulturelle Teilhabe

Globalantrag

Schülerbeförderung

Kontakt


Frau Katrin Bradke

Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Sachgebietsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3123
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Öffnungszeiten

Montag 
keine Sprechzeiten

Dienstag
08:00 bis 12:00
13:00 bis 17:00

Mittwoch
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Donnerstag
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13:00 bis 16:00

Freitag 
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