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22.03.2022

Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge

Sozialamt des Landkreises sichert Lebensunterhalt der Geflüchteten
KV_Ukraine

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© Illustration: diepiktografen / Schleife: www.freepik.com

Bislang wurden im Landkreis 356 Personen registriert, die aus der Ukraine geflüchtet sind, davon 161 Kinder. Es wird davon ausgegangen, dass noch nicht alle im Landkreis angekommenen Flüchtlinge der Ausländerbehörde gemeldet wurden. Die Kreisverwaltung bittet erneut darum, dass entsprechende Meldungen erfolgen. Kontaktformulare sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.

Menschen, die aus der Ukraine kommen und ein so genanntes Schutzgesuch äußern, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dazu gehören Leistungen für den Lebensunterhalt, die Kosten notwendiger medizinischer Behandlungen und die Kosten der Unterkunft. Die Kosten für den Lebensunterhalt und die Kosten der Unterkunft entsprechen im Wesentlichen den Regelbedarfssätzen bzw. den angemessenen Wohn- und Wohnnebenkosten im Bereich der Grundsicherung. Medizinische Behandlungen werden nur übernommen, wenn diese tatsächlich notwendig sind.

Eine Beantragung der Leistungen setzt voraus, dass die Flüchtlinge bei uns im Landkreis ausländerrechtlich registriert wurden. Das Sozialamt weist darauf hin, dass die Prüfung der Anträge einige Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb werde mit Abschlagszahlungen gearbeitet, damit zunächst der Lebensunterhalt der Geflüchteten sichergestellt werden kann.

In den vergangenen Tagen haben viele engagierte Freiwillige im Landkreis große Hilfsbereitschaft gezeigt. Sie empfangen Menschen in Not mit offenen Herzen. Dieser persönliche Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger ist sehr bewegend und von unschätzbarem Wert. Er ist aber auch mit Ausgaben, insbesondere für Wohn- und Wohnnebenkosten verbunden. Dem Sozialamt liegen derzeit bereits erste Anträge auf Übernahme notwendiger Wohn- bzw. auch Wohnnebenkosten vor; insbesondere, wenn es keinen persönlichen oder freundschaftlichen Bezug zu den Flüchtlingen gibt.

Notwendige und angemessene Kosten der Unterkunft gehören zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Entsprechende Anträge der Flüchtlinge werden ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet. Ich bitte aber um Verständnis, dass zunächst die Registrierung sowie die Auszahlung erster Abschläge für den Lebensunterhalt Vorrang haben“, sagte Sozialdezernent Roland Neumann. Im Zuge der Antragsbearbeitung würden dann auch alle weiteren Kosten und Aufwendungen geprüft. Das Sozialamt wird kurzfristig mit Personal verstärkt, auch aus anderen Bereichen der Kreisverwaltung, um die umfangreichen zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können. Trottdem können längere Bearbeitungszeiten der Anträge, unbenommen der Abschlagszahlungen, nicht ausgeschlossen werden.

Für Fragen und Hilfestellungen steht die Servicestelle des Sozialamtes des Landkreises Elbe-Elster zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme kann per Mail an stab-asyl@lkee.de oder über die telefonische Hotline erfolgen. Diese ist Mo - Do in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr sowie am Fr von 8.00 – 11.00 Uhr über 03535/ 46 – 3131 erreichbar.

Kontakt


Frau Marina Beyer

Sozialamt
Amtsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3146
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: sozialamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Frau Silvana Bader

Sozialamt
Sekretärin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg(Elster)
Telefon: 03535 46-3145
Fax: 03535 46-3126

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