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Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG

Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder eine Duldung nach § 60a AufenthG besitzen, vollziehbar ausreisepflichtig sind oder einen anderen im § 1 AsylblG genannten Aufenthaltsstatus besitzen, können folgende Leistungen beantragen:

  • Grundleistungen zur Sicherung des notwendigen Bedarfs an

    • Ernährung,
    • Unterkunft und Heizung,
    • Kleidung,
    • Gesundheitspflege und
    • Gebrauch- und Verbrauchsgüter des Haushalts

  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Sonstige Leistungen in speziellen Einzelfällen nach § 6 AsylbLG
  • Leistungen in besonderen Fällen § 2 (2) AsylbLG
  • Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die genannten Leistungen können in Form von Sach- und Geld-leistungen gewährt werden. Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt.


Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen:

  • Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG
  • Aktuell gültiges Ausweisdokument (Gestattung, Duldung, Aufenthaltstitel)
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter

Merkblatt »Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz«

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Aufnahmeeinrichtung/aufnahmeeinrichtung-node.html

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Kontakt


Frau Katrin Porsche

Integration und Asylleistungen
Sachgebietsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3131
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: stab-asyl@lkee.de oder Kontaktformular
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