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Aufnahme und vorläufige Unterbringung

Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer (Erst-)Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.

Bzgl. der Einrichtung und Errichtung dieser Unterkünfte für Personen im Asylverfahren bestehen jedoch keine bundesgesetzlichen Vorgaben. Insbesondere existieren keine näheren Bestimmungen über die Eigenschaften einer solchen Gemeinschaftsunterkunft i.S.d. §§ 44, 53 Asylgesetz. Das Land Brandenburg hat hier im Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eine Konkretisierung der Unterbringungsformen als sog. „Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung“ vorgenommen und einheitliche Mindestbedingungen/ Anforderungen an diese Einrichtungen definiert.

Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung im Land Brandenburg i.S.d. LAufnG:

  • Gemeinschaftsunterkünfte

  • Wohnungsverbünde

  • Übergangswohnungen

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen des Verteilungsverfahrens zugeteilten Personen aufzunehmen und sie in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen.

Hierbei sind die besonderen Anforderungen im Sinne des Artikels 18 der Richtlinie 2013/33/EU zu berücksichtigen. Des Weiteren sollen die für die vorläufige Unterbringung genutzten Liegenschaften in ihrer Beschaffenheit den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Die Unterbringung erfolgt im Landkreis Elbe-Elster sowohl zentral in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungsverbünden als auch dezentral in (Übergangs-)Wohnungen in den Kommunen.

Eine Übersicht zu den Übergangswohnheimen und Wohnungen und deren kommunaler Verteilung findet sich unter im Sachbericht »Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Elbe-Elster«.

Hilfsmittel für Vermieter (z.B. Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen) können im Fachbereich unter stab-asyl@lkee.de in elektronischer Form angefordert oder unter folgenden Links abgerufen werden.

https://bbu.de/wohnleitfaden_gefluechtete

https://www.verbraucherzentrale.de/fluechtlingshilfe/mehrsprachige-infos-fuer-fluechtlinge

Kontakt


Frau Katrin Porsche

Integration und Asylleistungen
Sachgebietsleiterin
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-3131
Fax: 03535 46-3126
E-Mail: stab-asyl@lkee.de oder Kontaktformular
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