Schulentwicklungsplanung Landkreis Elbe-Elster
Die Schulentwicklungsplanung ist die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot. In der Schulentwicklungsplanung wird der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) wahr.
Der Schulentwicklungsplan soll für einen Zeitraum von fünf Jahren (Planungszeitraum) aufgestellt und beschlossen werden. 2011 wurde der Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2012 bis 2017 erarbeitet und am 28. November 2011 durch den Kreistag beschlossen.
Schulentwicklungsplan 2012-2017
Schullandschaft im Landkreis Elbe-Elster
Zum Schuljahr 2011/2012 existieren im Landkreis Elbe-Elster 27 Grundschulen. Davon sind vier Grundschulen in privater Trägerschaft, sieben Grundschulen bieten das Modell der flexiblen Eingangsstufe an. Drei der 27 Grundschulen sind Kleine Grundschulen. 16 der 27 Grundschulen bieten den Ganztag in offener Form oder als verlässliche Halbtagsschule an.
Im Bereich der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen gibt es im Landkreis Elbe-Elster neun Oberschulen (drei davon mit Grundschulteil) und vier Gymnasien. Zwei der neun Oberschulen und ein Gymnasium befinden sich in privater Trägerschaft. Sieben Oberschulen und drei Gymnasien bieten den Ganztag in offener, vollgebundener oder teilweise gebundener Form an.
Der Landkreis Elbe-Elster ist Träger von drei Ganztagsschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" und drei Ganztagsschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" jeweils in Herzberg, Finsterwalde und Elsterwerda.
Im Bereich der beruflichen Bildung hält der Landkreis ein Oberstufenzentrum vor. Das Oberstufenzentrum Elbe-Elster besteht aus sechs Abteilungen. mehr ...
