Schülerbeförderung
Entsprechend § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Elbe-Elster zur Übernahme von Beförderungsleistungen beziehungsweise Bezuschussung von Schülerfahrtkosten für Schüler und Auszubildende organisiert das Schulverwaltungs- und Sportamt die Beförderung für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen oder erstattet anteilig die Fahrtkosten.
Im Jahr 2011 wurde an 4.057 Schülerinnen und Schüler eine Schülerzeitkarte ausgereicht. Für 167 Schülerinnen und Schüler wurde auf Grund von Behinderungen ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. 239 Schülerinnen und Schüler erhielten auf ihres Antrages eine anteilige Erstattung ihrer Fahrtkosten.
Ab dem Schuljahr 2012/2013 müssen Eltern für die Beförderung ihrer Kinder monatlich einen Eigenanteil zahlen. Die Höhe der Eigenanteile ist in der nachfolgenden Schülerbeförderungssatzung geregelt.
Schülerbeförderungssatzung vom 7. Februar 2012 (1. Änderung der Satzung vom 11. September 2012)
