Jugendamt
Das Jugendamt des Landkreises Elbe-Elster versteht sich als eine soziale Dienstleistungsbehörde, die Hilfe und Unterstützung
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bei der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen und
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bei der Ausübung der Rechte und Pflichten von Eltern sowie anderen Bezugspersonen gibt.
Die Inanspruchnahme dieser Hilfe und Unterstützung ist freiwillig. Schweigepflicht ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Daneben hat das Jugendamt auch das Wächteramt inne. Das heißt, wenn das Jugendamt Kenntnis darüber hat, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, schützt das Jugendamt diese Kinder und Jugendlichen.
Das Jugendamt untergliedert sich in
•Sozialpädagogischer Dienst
•Finanzen, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
•Jugendhilfeplanung
Die Homepage des Projektes "Entwicklung einer familien- und kinderfreundlichen Referenzregion im Landkreis Elbe-Elster" finden Sie unter www.familienfreundliches-elbe-elster.de
