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Ärztliche Untersuchung der Schulabgänger
(10. Klasse)

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen diese gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz durch den Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit der Schulentlassungsuntersuchung ausgiebig untersucht werden.

Diese Untersuchungen sind in Brandenburg eine Pflichtuntersuchung des Gesundheitsamtes und werden in der Regel in den Schulen durchgeführt.

Hinweis:
Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe oder Fragen zur Untersuchung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Nach der Untersuchung erhalten die Jugendlichen eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine für den Personensorgeberechtigten. Es wird empfohlen, diese Bescheinigung für den Arbeitgeber zu kopieren. Damit wird eine gleichzeitige Mehrfachbewerbung möglich, da diese Bescheinigung bei jeder Einzelbewerbung verlangt wird.

Für die Durchführung der weiteren Nachuntersuchungen nach § 33 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz beim Hausarzt benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird ihnen im zuständigen Gesundheitsamt gegen Vorlage des Personalausweises oder Reispasses ausgehändigt. Diese Untersuchungen sind auch im Gesundheitsamt möglich.
 

Kontakt


Frau Karina Militzer

SGLin Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
stellv. Amtsärztin
Kirchhainer Straße 38 a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6428
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Sprechzeiten

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Herzberg
Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
nach telefonischer Terminvereinbarung

Außenstelle Finsterwalde
Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
nach telefonischer Terminvereinbarung

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