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Ärztliche Untersuchung aller Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat

Der KJäD hat im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge die Aufgabe, alle Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat, auch die so genannten Hauskinder,  zu untersuchen und den Impfstand zu überprüfen. Diese Aufgaben werden nach § 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 23.04.2008 durchgeführt.

Ziel ist es, Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Kontakt


Frau Karina Militzer

SGLin Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
stellv. Amtsärztin
Kirchhainer Straße 38 a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6428
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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Sprechzeiten

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Herzberg
Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
nach telefonischer Terminvereinbarung

Außenstelle Finsterwalde
Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
nach telefonischer Terminvereinbarung

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