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Tuberkulose

Die Tuberkulose (Schwindsucht) ist eine chronisch verlaufende Infektionskrankheit.

Die Ansteckung erfolgt meist durch direkten Kontakt mit Erkrankten, die an einer offenen und somit infektiösen Tuberkulose leiden. Diese ansteckende Form der Tuberkulose unterliegt dem Infektionsschutzgesetz, d.h. sie ist meldepflichtig. Aufgrund dieser Meldung erfolgen entsprechende Umgebungsuntersuchungen durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes.

Ziel dieser Untersuchung (Kontaktanamnese, Tuberkulintestung, Röntgenuntersuchung etc.) ist es, gezielt und vollständig das Vorliegen einer Infektion bei Kontaktpersonen auszuschließen.

Kontakt


Frau Astrid Kasper

Hygiene, Tuberkuloseberatung
Hygienekontrolleurin
Kirchhainer Straße 38 a
03238 Finsterwalde
Telefon: 03531 502-6459
Fax: 03535 46-3122
E-Mail: Gesundheitsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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