Finanzverwaltungsamt und Kreiskasse
Das Finanzverwaltungsamt ist für die Haushaltswirtschaft des Landkreises Elbe-Elster verantwortlich. Dieser Aufgabenbereich gehört zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten.
Folgende Schwerpunkte sind zu nennen:
- mittel- und langfristige Haushaltsplanung
- Aufstellen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
- Ausführung des Haushaltsplanes
- Jahresabschluss
- Aufstellung der Eröffnungs- und Schlussbilanz
- Führung der Anlagenbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).
Die kommunale Jahresrechnung ist die Darlegung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres sowie des Vermögens- und Schuldenstandes zu Beginn und Ende eines Haushaltsjahres.
Die Kreiskasse übernimmt den gesamten Zahlungsverkehr. Sie ist außerdem als Vollstreckungsbehörde für die zwangsweise Eintreibung eigener und fremder Forderungen zuständig.
