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Landschaftspflege

Streuobst Apfelbaum

Streuobst Apfelbaum
Jutta Wegener

Der Vertragsnaturschutz ist ein Instrument der Landschaftspflege zur Umsetzung konkreter flächenbezogener Anliegen des Naturschutzes, insbesondere zum Erhalt und zur Entwicklung gefährdeter Lebensräume und der daran gebundenen Arten. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sind

  1. schwerpunktmäßig Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderprogramme des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum (Kultur- und Landschaftsprogramm - KULAP 2014) sowie
  2. zusätzliche Maßnahmen durch direkte Verträge mit den Flächennutzern.

Im Folgenden werden die unter 2. genannten Maßnahmen beschrieben.

Rechtsgrundlage

Der gesetzliche Rahmen für den Vertragsnaturschutz ist der § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009.

Vertragsnehmer

Vertragsnehmer können natürliche oder juristische Personen sein. Verträge können mit land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Unternehmen aller Rechtsformen im Haupt- und Nebenerwerb, aber auch mit Landschaftspflegeverbänden sowie sonstigen Vereinen und Verbänden geschlossen werden. Der Vertragsnehmer muss über eine Flächennutzungsberechtigung verfügen. Sofern mit der Durchführung der vertraglich gebundenen Maßnahmen eine Änderung der Nutzungsart auf den vereinbarten Flächen verbunden ist, muss die Einverständniserklärung des Eigentümers zur späteren Änderung des Eintrags der Nutzungsart im Grundbuch vorgelegt werden.

Vertragsgegenstand

Für Vorhaben zur Umsetzung von Naturschutzzielen sowie zur Landschaftspflege vorrangig in Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und gemäß § 32 BbgNatSchG geschützten Biotopen werden individuelle Verträge auf freiwilliger Basis abgeschlossen.

Vertragsverfahren

Verträge mit Landnutzern werden auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift zum VertragsnaturschutzV abgeschlossen.

Vertragsnaturschutz kann auch im Wald gefördert werden. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Vertragsnaturschutz im Wald.


Ansprechpartner
SB Landschaftspflege/Schutzgebiete
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)

Telefon:  03535 46-2621
Fax:  03535 46-9372
E-Mail:  Nadine.Kolbe@lkee.de

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Kontakt


Dezernat II für Recht, Ordnung, Gesundheit und Landwirtschaft

Dirk Gebhard
Dezernent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46 1250
E-Mail: dezernat-II@lkee.de oder Kontaktformular
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