Futtermittelüberwachung
Zum Schutz der Verbraucher kontrolliert die amtliche Futtermittelüberwachung im Landkreis die Herstellung, die Lagerung, den Transport sowie die Verfütterung von Futtermitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben. Ziel ist dabei, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Nutztiere zu fördern und Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern. Im Rahmen von Probenahmen werden verschiedene Futtermittel auf unerwünschte Stoffe, verbotene Substanzen sowie Tierarzneimittelrückstände untersucht.
Futtermittelunternehmer (z.B. Landwirte und Tierärzte) müssen gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene registriert sein. Der Antrag auf Registrierung bzw. Zulassung kann hier gestellt werden: