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Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurden die Direktzahlungen weitestgehend von der Produktion entkoppelt. Die Landwirte haben auf der Grundlage flächenbezogener und betriebsindividueller Referenzbeträge Zahlungsansprüche (ZA) erhalten. Diese ZA sind nach EU-Recht in einer zentralen Datenbank zu registrieren.

Ziel und Inhalt der ZID

  • In der Zentralen InVeKoS-Datenbank wird für jeden Betriebsinhaber eine Art „Konto“ eingerichtet. Die Zahlstellen der Länder stellen daraufhin den einzelnen Betriebsinhabern ihre zugeteilten Zahlungsansprüche auf dieses Konto ein. Ähnlich wie bei einem Kontoauszug oder der Bestandsliste in einem Aktiendepot werden die verschiedenen ZA mit ihren Eigenschaften wie Ausgabeland, Seriennummer, Nummer, Region, Art, Wert, OGS, Nationale Reserve und letzte Nutzung gespeichert.
  • Zugeteilte Zahlungsansprüche (ZA) sind nach EU-Recht handelbar. Die Übertragung, welche auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Beteiligten beruht, muss der zuständigen Behörde jedoch angezeigt werden. Deshalb wurde von Bund und Ländern beschlossen, dass die Übertragung durch die Beteiligten der Behörde direkt über Internet mit Hilfe der ZID angezeigt werden kann.
  • Durch eine Reihe von Prüfungen wird in der ZID sichergestellt, dass nur dann eine Übertragung abgespeichert werden kann, wenn die EU-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Plausibilitätskontrollen tragen zu mehr Rechtssicherheit im Handel mit den ZA bei.
  • Weiterhin ist es möglich die Reihenfolge der Aktivierung der unterschiedlichen Zahlungsansprüche zu verwalten. Dies ist insbesondere für die Verjährungsfrist der ZA wichtig.

Jeder Betriebsinhaber kann damit die ihm zugeteilten Zahlungsansprüche online über das Internet in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) abfragen, an andere Betriebsinhaber übertragen oder ZA von Anderen übernehmen.
Die Zentrale InVeKoS-Datenbank ist keine Börse, über die Zahlungsansprüche angeboten oder gesucht werden, sie ist vielmehr eine Transaktionsplattform, über welche die dauerhafte oder zeitlich befristete Übertragung von ZA gemeldet und dokumentiert wird.

Wie ist diese Datenbank zu erreichen?

Die bestehende HIT-Datenbank wurde um eine Funktion zur einheitlichen Verwaltung der ZA erweitert. Unter nachfolgender Internetadresse ist die Seite zu erreichen.

Zentrale Invekos Datenbank

Für die Nutzung der neuen Datenbank wird ein extra Zugang benötigt. Dieser ist beim

Straße zum Roten Luch 1 a
15377 Waldsieversdorf

Telefon:  033433 6560
Fax:  033433 65674
E-Mail:  lkv@lkvbb.de
Web:  www.lkvbb.de

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zu beantragen. Ein entsprechender Musterantrag ist im Anschluss hinterlegt.

Antrag auf Vergabe einer ZID-PIN [PDF-Dokument: 24 kB]

Kontakt


Frau Elke Höhne

Landwirtschaft
Sachgebietsleiterin
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-2518
Fax: 03535 46-2604
E-Mail: Landwirtschaftsamt@lkee.de oder Kontaktformular
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