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25.06.2019

„Amerikanische Faulbrut“ nachgewiesen

Bienenbestand im Bereich Hirschfeld an der Landesgrenze zum Land Sachsen betroffen / Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft bittet um erhöhte Wachsamkeit


Im Landkreis Elbe-Elster ist seit vielen Jahren erstmals wieder der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenbestand im Bereich Hirschfeld an der Landesgrenze zum Land Sachsen am 20. Juni 2019 amtlich festgestellt worden.

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster hat Maßnahmen nach Bienenseuchen-Verordnung zur Bekämpfung der Tierseuche erlassen. Die von AFB betroffenen Bienenvölker stehen unter amtlicher Beobachtung.

Um den Standort des Ausbruchsbestandes wurde ein Sperrbezirk eingerichtet, der die Flure 20, 14 und 15 der Gemarkung Hirschfeld mit ihren dazugehörigen Flurstücken umfasst.

Innerhalb des Sperrbezirks werden alle befindlichen Bienenvölker durch amtliche Tierärzte klinisch untersucht und beprobt. Einwanderungen von Bienenvölkern in den Sperrbezirk sind verboten. Die Aufhebung ist erst möglich, wenn erneute Untersuchungen im Laufe des Spätsommers keine weiteren Faulbruterreger bestätigen.

Alle Imker werden aufgefordert klinische Auffälligkeiten an ihren Bienenvölkern umgehend an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel.: 03535/ 46 2682 oder per E-Mail: veterinaeramt@lkee.de) zu melden. Sofern dies der Fall ist, haben Imker an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, von Waben und Wabenteilen vorzunehmen. Gewonnener Honig darf nicht zur Verfütterung an Bienen genutzt werden, benutzte Gerätschaften sind zu reinigen und zu desinfizieren.

Nähere Informationen zur Tierseuchenallgemeinverfügung für den Sperrbezirk finden Sie hier >>

 

Die AFB stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig oder anderen Bienenprodukten dar. Bei der AFB handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Die durchzuführenden Maßnahmen sind erforderlich, um die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und somit die Imker im Landkreis Elbe-Elster vor größeren Schäden zu bewahren.

Aus diesem Grund erinnert das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft daran, dass jeder Halter von Bienen seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Bienenvölker anzumelden hat.

Veränderungen der persönlichen Daten, der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Bienenvölker bzw. des Standortes sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Bienenhalter, die dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, umgehend die Anzeige ihres Tierbestandes nachzuholen bzw. Veränderungen mitzuteilen. Sollte die Haltung der genannten Tierarten aufgegeben worden sein, muss auch das angezeigt werden. Diese Anzeige kann formlos (auch telefonisch) erfolgen.

Die Anzeigen nimmt als zuständige Behörde das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster - 04916 Herzberg, Nordpromenade 4a, Tel.: 03535 462682, Fax: 03535 462687 – per Formular oder formlos entgegen. Diese Anzeige ist nicht mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Landkreis Elbe-Elster verbunden.

Unter www.lkee.de finden Sie unter „Service & Verwaltung – Was erledige ich wo – Tierhaltung Anzeige“ einen entsprechenden Vordruck.

25.06.2019 
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