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11.01.2017

Kreisstraßenmeisterei in Winterdienstsaison stark gefordert

15 Mitarbeiter sorgen bis Ende März 2017 für freie Kreisstraßen im Landkreis

Eines der Streufahrzeuge vom Typ Mercedes-Atego mit Streumaschine und Schneepflug, das derzeit in Elsterwerda im Einsatz ist.

Eines der Streufahrzeuge vom Typ Mercedes-Atego mit Streumaschine und Schneepflug, das derzeit in Elsterwerda im Einsatz ist.
© Kreisstraßenmeisterei

Die Kreisstraßenmeisterei ist in der laufenden Winterdienstsaison stark gefordert. Denn zurzeit ist das Salzstreuen und Schneeräumen der Kreis- und auch teilweise der Gemeindestraßen (wenn entsprechende Verträge bestehen) bei entsprechender Witterung die Hauptaufgabe der Kreisstraßenmeisterei. Sie stellt für die 15 Mitarbeiter im Winterdienst eine besondere Herausforderung dar. Deshalb wurde bereits frühzeitig im Sommer und Herbst mit der Organisation für die Winterzeit begonnen. Das erklärte Werkleiterin Annette Winter. Jeder Mitarbeiter wird frühzeitig über die Einsatzpläne unterrichtet und weiß, an welchen Tagen er bis zum 31. März für den Winterdienst bereit sein muss. Die Räum- und Streupläne, in denen die Reihenfolge der zu streuenden Strecken vorgegeben ist, stehen fest.

Seit Beginn der Saison im November wurden bis zum heutigen Tag 16 Streu- und Kontrolleinsätze z.T. zweischichtig gefahren. Dabei wurden ca. 32 Tonnen Streusalz ausgebracht. Die bevorrateten rund 400 Tonnen sind teilweise aufgebraucht. Ständiger Nachschub ist gesichert.

Der Winterdienst wird in unserem Landkreis auf der Grundlage der Vorhersage des Wetterdienstes der Meteogroup geleistet. Sechs Streu- und Räumfahrzeuge sowie ein Ersatzfahrzeug sind dafür auf rund 240 Kilometern Fahrbahn im Landkreis Elbe-Elster im Einsatz.

In allen Betriebsteilen sind die Schneezäune für die Sicherung eines reibungslosen Verkehrs aufgestellt. Insgesamt kommen im Winterdienst auf rund 9,4 Kilometern Kreisstraßen Schneezäune zum Einsatz. Aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht besteht eine Streupflicht bei Glatteis nur an besonders gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen. Innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die Gemeinden für die Räum- und Streudienste und für die Reinigung der Straßen zuständig.

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Herr Torsten Hoffgaard

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