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18.11.2020

Aktuelle Corona-Infektionen im Landkreis

20 Neuinfektionen zum Vortag/ 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 135,5/ Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht/ Schwerpunkte: Einzelhandel, Getränkemärkte, Tankstellen und Imbissstände
coronavirus

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Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Elbe-Elster hat sich gegenüber dem Vortag wieder deutlich erhöht. Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) liegt fast unverändert bei 135,5 und bewegt sich deutlich über der roten Warnschwelle von 50. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Elbe-Elster meldet am 18. November 2020 nachfolgende statistische Angaben zu den Corona-Infektionen im Landkreis:

positiv Getestete: 691 (+ 20 zum Vortag)
davon aktive Fälle: 258 (- 9 zum Vortag)
genesene Personen: 425 (+ 29 zum Vortag)
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: 135,5
stationär behandelte Personen: 17 (- 1 zum Vortag)
davon intensivmedizinisch: 2 (- 1 zum Vortag)
Personen in angeordneter häuslicher Quarantäne: 730 (Stand 13.11.20)
verstorben: acht Personen (+/-0 zum Vortag)

Die Angaben entsprechen, wenn nicht anders angegeben, dem aktuellen Stand am 18. November, 8.30 Uhr.

Noch bis zum Ende des Monats gilt im Landkreis eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung. Grund dafür ist das aktuelle Infektionsgeschehen in Bezug auf SARS-CoV-2. Es liegt nach wie vor ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem Virus zu infizieren. „Um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, sind solche zusätzlichen landkreisweiten Maßnahmen geboten. Wir haben daher auch unsere Kontrolltätigkeit noch einmal verstärkt, um die Einhaltung der Corona-Regeln zu überprüfen“, sagte Ordnungsamtsleiter Reiner Sehring. Seit gut einer Woche sind zwei Teams mit vier Mitarbeitern aus dem Ordnungsamt im gesamten Landkreis unterwegs, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. Unterstützt werden sie dabei von den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei. Schwerpunkte der Überprüfungen sind nach Angaben von Reiner Sehring Einzelhandelsgeschäfte, Getränkemärkte, Tankstellen und Imbissstände. „Wir machen zunächst höflich und bestimmt auf Versäumnisse aufmerksam. Bei notorischen Verstößen und groben Missachtungen leiten unsere Mitarbeiter auch Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren ein“, erläutert der Ordnungsamtsleiter. Bis zum heutigen Tag wurden 203 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Damit verbunden sind Bußgelder, die bei 50 Euro beginnen und maximal 25.000 Euro betragen können. Die meisten der angesprochenen Bürger zeigten sich aber einsichtig und folgten den Aufforderungen der Ordnungsamtsmitarbeiter, sagte Reiner Sehring.

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