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10.10.2017

Landrat kritisiert „Schweinsgalopp“ bei Kreisgebietsreform

Landrat hält Anhörungsverfahren für nicht verfassungskonform

Landrat Christian Jaschinski

Landrat Christian Jaschinski

Der Landrat und der Kreistagsvorsitzende sind vom Innenausschuss des Landtages zur Anhörung zum Kreisneugliederungsgesetz am 19. Oktober nach Potsdam geladen worden und werden hierzu vorab eine Stellungnahme übersenden. Das hat Landrat Christian Heinrich-Jaschinski den Kreistagsabgeordneten in der jüngsten Kreistagssitzung am 9. Oktober mitgeteilt. Die Vorgehensweise begründete er gegenüber den Abgeordneten folgendermaßen:

„Der Kreistag hat sich wiederholt grundsätzlich zu der von der Landesregierung vorgesehenen Kreisneugliederung positioniert und sich in einer Sondersitzung ausführlich mit dem seinerzeitigen Referentenentwurf beschäftigt. Es gibt für mich keinen Grund von diesen Willensbekundungen des Kreistages abzuweichen. Dementsprechend habe ich meine Stellungnahme entsprechend formuliert.

Durch die zwischenzeitlich erfolgte deutliche Reduzierung des Funktionalreformvorhabens ist eine wesentliche Rechtfertigung für die Neuordnung der Landkreise weggefallen. Es wird auch immer deutlicher, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, bei der Bevölkerung Akzeptanz für das Neuordnungsvorhaben zu erreichen.

Dies führt dazu, dass man das Gesetzgebungsvorhaben jetzt anscheinend im ‚Schweinsgalopp‘ durchpeitschen will. Dabei nimmt man allerdings in Kauf, dass das Gesetzt schon in formeller Hinsicht verfassungswidrig sein wird.

Artikel 93 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung schreibt ausdrücklich vor, dass vor einer Entscheidung über die Änderung von Landkreisen die jeweiligen Kreistage zu hören sind. Es ist verfassungsgerichtlich auch entschieden, dass bei wesentlichen Änderungen von Gesetzgebungsvorhaben eine erneute Anhörung erforderlich ist. Beim seinerzeitigen Referentenentwurf hatte man die Kreistage sogar zu Sondersitzungen gezwungen, jetzt lädt man lediglich die Landräte und Kreistagsvorsitzenden zur Ausschusssitzung ein. Dies halte ich für verfassungsrechtlich zweifelhaft.

Allerdings muss man bei der Lektüre der Begründung des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes feststellen, dass der Kreistag offensichtlich seinerzeit völlig umsonst zu einer Sondersitzung zusammengekommen ist. Von den beiden damals gefassten Beschlüssen wurde nur einer, und der auch noch völlig verkürzt, in der Begründung wiedergegeben. Die an dieser und auch an anderen Stellen zumindest in Bezug auf unseren Landkreis völlig oberflächliche Begründung des Gesetzentwurfes dürfte einen weiteren Verfahrensverstoß bedeuten, der bei Beschlussfassung des Gesetzes durch den Landtag zu dessen formeller Verfassungswidrigkeit führt.


Ausführlicher Text der Stellungnahme an den Innenausschuss des Landtages

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