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28.04.2020

Landrat erteilte keine Sondergenehmigung für Turnhallennutzung in Elsterwerda

Landkreis räumte Fehler bei der Genehmigung ein/ Antrag für die sportliche Nutzung liegt jetzt beim Gesundheitsamt

In der aktuellen Diskussion um die Nutzung einer Turnhalle des Landkreises in Elsterwerda für sportliche Aktivitäten durch eine Gruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen räumt der Landkreis Fehler ein. Die sportlichen Aktivitäten fanden ohne Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises statt. Dabei handelte es sich aber nicht, wie fälschlicherweise mehrfach öffentlich dargestellt, um eine „Sondergenehmigung des Landrates“. Vielmehr erfolgte die Nutzung der Turnhalle des Oberstufenzentrums in der Elsterstraße in Elsterwerda im Rahmen der dem Jugendwohnheim erteilten Betriebserlaubnis. In der Konzeption des Jugendwohnheimes wurde die Turnhalle, außerhalb der schulischen Nutzung, als Bestandteil der Bewegungsräume einbezogen. Da es sich beim nahe gelegenen Jugendwohnheim, wo die Jugendlichen untergebracht sind, um eine stationäre Einrichtung der Jugendhilfe handelt, die 24 Stunden für die Betreuung dieser Klientel da ist, sind solche sportlichen Aktivitäten in den bestätigten Bewegungsräumen zulässig. Es handelt sich dabei um eine nicht öffentliche Veranstaltung. Die körperliche Betätigung der Jugendlichen ist ausdrücklich erwünscht. „Übersehen wurde dabei die aktuelle Corona-Pandemielage. Dort ist eine Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich. Weil diese aktuell nicht vorliegt und es deshalb verschiedene Reaktionen aus der Öffentlichkeit gab, wurde die Nutzung der Turnhalle inzwischen untersagt“, stellte Pressesprecher Torsten Hoffgaard klar.

Der Vorgang in Elsterwerda sei mit dem zuständigen Amt für Jugend, Familie und Bildung ausgiebig erörtert worden. Nach Prüfung der rechtlichen Situation hat es jetzt beim Gesundheitsamt einen entsprechenden Antrag gestellt, um eine Betriebserlaubnis auch in Pandemiezeiten aufrechtzuerhalten. Die körperliche Betätigung ist im Nutzungskonzept der stationären Einrichtung der Jugendhilfe ausdrücklich vorgesehen.

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Herr Torsten Hoffgaard

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