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17.08.2018

Newcastle-Krankheit beim Geflügel

Aus gegebenen Anlass, insbesondere durch mehrere Ausbrüche der Newcastle Krankheit in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden bei Hobbygeflügelhalter, möchte das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft alle Halter von Geflügel auf die Wichtigkeit der Impfung gegen die atypische Geflügelpest, der Newcastle-Krankheit hinweisen.


Nach § 5 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung vom 23. Dezember 2005, die ausschließlich auf die Newcastle-Krankheit anzuwenden ist, sind Routineimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit vorgeschrieben. Es besteht in Deutschland eine Impfpflicht, dies gilt auch für Kleinsthaltungen und Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Die Impfung sollte bereits im Kükenalter durchgeführt und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um eine ausreichende Immunität zu erreichen. Die Newcastle-Krankheit ist eine hoch ansteckende Viruskrankheit.

Das Geflügel erkrankt nach einer Inkubationszeit von ca. 4-8 Tagen und äußert sich durch Fieber, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit, Durst und gesträubtes Gefieder. Eine Dunkelfärbung des Kammes und des Kehllappens infolge von Durchblutungsstörungen sind ebenso Anzeichen, wie Atemnot, Niesen, Röcheln, Schleimhautabsonderungen und Durchfall. Die erkrankten Tiere sterben meist nach kurzer Zeit.

Die Krankheit verbreitet sich direkt von Tier zu Tier, aber auch durch Gegenstände oder Personen, die Kontakt mit infizierten Beständen hatten. Für den Menschen ist aber Newcastle-Krankheit ungefährlich. Sollte dennoch ein Verdacht auf die Newcastle-Krankheit bestehen, muss dies sofort dem zuständigen Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (03535/46-2682; E-Mail: veterinaeramt@lkee.de mitgeteilt werden. Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet haben,
müssen dies unverzüglich nachholen 03535/46-2681; E-Mail: veterinaeramt@lkee.de.

DVM llona Schrumpf
Amtstierärztin

17.08.2018 

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Herr Torsten Hoffgaard

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