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Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

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Umgang mit Veranstaltungen, Reiserückkehrern sowie Schul- und Kitaschließungen geregelt

Landkreis veröffentlicht Allgemeinverfügungen

Der Landkreis Elbe-Elster hat zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die einerseits Reiserückkehrende aus Risikogebieten und andererseits den Umgang mit größeren Veranstaltungen betreffen.

Diese sind im aktuellen "Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster“ Nr. 5 vom 13. März 2020 veröffentlicht.
 
Die Allgemeinverfügung verbietet alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen. Darüber hinaus sind der Kreisverwaltung alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen anzuzeigen. Dazu sind die in der Verfügung genannten Daten anzugeben und schriftlich an den Landkreis Elbe-Elster, Gesundheitsamt, Grochwitzer Straße 29, 04916 Herzberg/ Elster oder per Mail an gesundheitsamt@lkee.de zu übermitteln.

Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr bestimmte Einrichtungen nicht betreten. Dazu gehören u.a.: Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Darüber hinaus sind Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken aufgeführt. Die Allgemeinverfügung gilt auch für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und für Hochschulen.
Ziel beider Allgemeinverfügungen ist es, die Übertragungswege des Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen.

Weitere Allgemeinverfügungen sehen Sie hier

Allgemeinverfügung
über das Verbot der Unterrichtserteilung von Schulen >>

Allgemeinverfügung
über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen >>

Antragsformular für den Kinder-Betreuungsbedarf in kommunalen Einrichtungen >>



Aktuelle Informationen rund um die Ausbreitung des Coronavirus sind unter www.lkee.de veröffentlicht.

16.03.2020 

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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