Hilfsnavigation

Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

Volltextsuche

Sprache

10.05.2019

Private Katzenhaltung in einer Dreiraumwohnung aufgelöst

58 Stubenkatzen wurden pfleglich in einem Tierheim untergebracht

Am 6. Mai wurde im Stadtgebiet Elsterwerda durch amtliche Tierärzte des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster mit Unterstützung eines großen Tierschutzvereins aus tierschutzrechtlichen Gründen eine private Katzenhaltung aufgelöst. Es handelte sich dabei um insgesamt 58 Stubenkatzen, die in einer Dreiraum-Wohnung gehalten wurden.

Ursprünglich hatten die Besitzer nur wenige nicht kastrierte Katzen besessen, welche sich aber sehr rasch unkontrolliert vermehrten. Offensichtlich waren die Halter selbst nicht in der Lage, durch Abgabe von Jungkätzchen bzw. durch Kastration der erwachsenen Tiere dieser Entwicklung effizient Einhalt zu gebieten. Auch schienen die Besitzer mit der Pflege und Versorgung so vieler Katzen letztlich physisch wie finanziell überfordert.

Auflagen sowie Hinweise der Tierschutztierärzte des Veterinäramtes zur Reduzierung des Tierbestandes und zu Haltungsanforderungen fruchteten nicht. Als offensichtlich wurde, dass eine Bestandsreduktion durch die Besitzer aus eigenem Antrieb auch mit Unterstützung nicht erfolgen würde, blieb den amtlichen Tierärzten für Tierschutz keine andere Wahl, als die Wegnahme der Katzen zu deren Wohl anzuordnen und durchzusetzen.

Somit wurden die Tiere den Besitzern fortgenommen und anderweitig pfleglich in einem Tierheim untergebracht. Dort wurden diese Katzen zunächst tierärztlich untersucht und werden soweit erforderlich behandelt, sterilisiert bzw. kastriert, geimpft und bis zur Vermittlung artgerecht untergebracht, liebevoll gepflegt und gut versorgt.

Dass diese Haltung nicht gut für die Katzen war, zeigen die Ergebnisse der tierärztlichen Eingangsuntersuchung im aufnehmenden Tierheim. Die Tiere befanden sich zum großen Teil in einem mäßigen Pflegezustand, ein Flohbefall wurde bei allen Tieren diagnostiziert. Zehn Katzen hatten gesundheitliche Probleme (Zahn- und Zahnfleischerkrankungen, Hautentzündungen, Ekzeme u.ä.). Auffällig war, dass bei 13 Tieren frische bzw. auch schon vernarbte Biss- und Kratzverletzungen festgestellt wurden. Dies zeugt davon, dass es bei Auseinandersetzungen untereinander für die schwächeren Tiere wegen des Platzmangels keine Ausweichmöglichkeiten gab. Einige der Katzen wiesen einen unzureichenden Ernährungszustand auf, sie wurden wahrscheinlich an den Futternäpfen von den Stärkeren verdrängt.

Eine solche Haltung von so vielen Katzen hat nichts mit Tierliebe zu tun und ist ohne Zweifel tierschutzwidrig. Deshalb war die Auflösung dieser Privathaltung alternativlos.

Die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft danken allen beteiligten Akteuren, insbesondere den Mitarbeitern des renommierten Tierschutzvereins, den Polizeibeamten und den Mitarbeitern des Sozialpsychiatrischen Dienstes für die professionelle Hilfe und Unterstützung zum Wohl der Katzen, die hoffentlich bald in liebevolle Hände vermittelt werden können.

Hintergrund:

Katzen leben meist solitär und Katzenmütter ziehen ihre Jungen allein groß. Bei der privaten Haltung von mehreren Katzen in der Wohnung sollten die Gruppen klein sein, und es müssen genügend Platz und ausreichende Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein, damit sich die Tiere aus dem Weg gehen können. Permanent in der Wohnung gehaltene Katzen können ihr Revierverhalten nicht so ausleben wie Freigänger, daher sind entsprechende Beschäftigungsangebote obligatorisch. Da Katzen sehr reinliche Tiere sind, ist mindestens eine Katzentoilette pro Tier erforderlich, was bei sehr vielen Tieren in einer kleinen Wohnung schon sehr schwer realisierbar ist.

Können die vorgenannten Haltungsbedingungen in der Wohnung nicht eingehalten werden, dann befinden sich die Tiere im Dauerstress, was zu Verhaltensstörungen und Krankheiten führt. Um eine unkontrollierte Vermehrung der Wohnungskatzen zu verhindern, sollten diese kastriert werden oder nur Tiere eines Geschlechtes gehalten werden. Der Natur ständig freien Lauf zu lassen, sowohl den Bestand wie auch die Gefahr von Inzucht damit stetig zu vergrößern, hat nichts mit wahrer Tierliebe zu tun, sondern ist tierschutzwidrig.

Wer unerwünschten Katzennachwuchs bekommt, sollte die Kätzchen nach dem Absetzen im Alter von mindestens acht Wochen an andere Tierhalter abgeben. Wer dafür Unterstützung braucht, kann sich an Tierschutzvereine wenden, die bei der Vermittlung behilflich sind. Auch viele Tierarztpraxen bieten dabei ihre Hilfe an.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
© 2024, Landkreis Elbe-Elster