Hilfsnavigation

Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

Volltextsuche

Sprache

24.07.2019

Auflösung einer rechtswidrigen Tierhaltung von Amts wegen

15 Pferde, 22 Katzen und acht Hunde anderweitig pfleglich untergebracht

Am 18. Juli 2019 wurde in einem Ortsteil von Schönewalde aus tierschutzrechtlichen Gründen eine Tierhaltung aufgelöst. An der Aktion vor Ort beteiligt waren amtliche Tierärzte des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster. Sie wurden unterstützt von einem großen Tierschutzverein, einem Pferdehof, vom Ordnungsamt Schönewalde und von der Polizei. Im Rahmen des Großeinsatzes wurden 15 Pferde, 22 Katzen und acht Hunde fortgenommen und anderweitig pfleglich untergebracht.

„Die Tierhalter, ein Ehepaar mit anderweitigem Wohnsitz im Landkreis, hielten diese Tiere nicht nur unter schlechten bis katastrophalen Bedingungen, sondern haben seit 2012 ein bestandskräftiges Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Tiere jeder Art. Daher war die aufgelöste Tierhaltung rechtswidrig“, begründete die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster, Ilona Schrumpf, das Handeln der Behörde.

Die Katzen, Hunde und Pferde wurden unter extrem schlechten Bedingungen gehalten und dienten offensichtlich nur als Mittel zum Zweck, mit der Zucht unter minimalem Einsatz möglichst viel Geld zu verdienen. Alle Tiere befanden sich in mäßigem bis schlechtem Ernährungs- und Pflegezustand, waren nicht oder unzureichend entwurmt und geimpft sowie offensichtlich nicht tiermedizinisch versorgt. Auf Grund der schlechten Haltungsbedingungen und der mangelhaften Betreuung und Versorgung sind zurzeit Krankheiten oder bleibende Schäden bei den betroffenen Tieren noch nicht sicher auszuschließen.

Die Katzen (darunter auch viele junge Tiere und vier erst einige Tage alte Katzenkinder) und Hunde werden nun vorrübergehend in einem Tierheim gepflegt, tierärztlich versorgt und anschließend in liebevolle Hände vermittelt.

Auch die Pferde, z.T. mit Fohlen, bedürfen einer intensiven Betreuung, Pflege und tierärztlichen Behandlung bevor auch diese schließlich veräußert werden können.

Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft rät eindringlich allen Bürgern, die ein Jungtier von einem Züchter übernehmen möchten, unbedingt sich die Haltung vor Ort anzuschauen, was für seriöse Züchter kein Problem darstellt. Sollte dies abgelehnt werden oder die Haltung in keinem guten Zustand sein, dann sollte kein Tier von dort übernommen werden. Im Zweifelsfall kann das jeweils zuständige Veterinäramt informiert werden.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

Pressestelle
Pressereferent
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Telefon: 03535 46-1201
Fax: 03535 46-1239
E-Mail: pressestelle@lkee.de oder Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
© 2024, Landkreis Elbe-Elster