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Fotocollage mit Karl V. an der Klosterprobstei im brennenden Mühlberg anno 1547

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11.04.2017

Auch Landkreis Elbe-Elster hebt alle bislang geltenden Maßnahmen zum Schutz von Geflügel gegen die aviäre Influenza auf

Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind ab sofort wieder möglich


Auch der Landkreis Elbe-Elster die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 und deren 1. Änderung vom 20. März 2017 auf. Mit Erlass vom 10. April 2017 hat das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz seinen bislang geltenden Erlass über die Aufstallung von Geflügel und weitere Schutzmaßnahmen vom 20. März 2017 aufgehoben, da das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in den letzten Wochen im Land Brandenburg rückläufig ist.

Daher wird vom Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 26. November 2016 (geändert am 20. März 2017) ebenfalls aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab sofort im Landkreis kein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mehr besteht.

Auf Grund bestehender gesetzlicher Vorschriften wird ausdrücklich nochmals daran erinnert, dass 

  • · jeder, der Geflügel hält oder halten will, dies dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemäß Viehverkehrsverordnung anzuzeigen hat.
  • · die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und die Dokumentationsverpflichtungen in auch kleinen (Hobby-)Geflügelhaltungen gemäß der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18. November 2016 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bis zum 20. Mai 2017 nach wie vor einzuhalten sind.
  • · Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom Veranstalter mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft schriftlich anzuzeigen sind.

Kontakt


Herr Torsten Hoffgaard

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