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15.10.2018

Afrikanische Schweinepest (ASP): Amtstierärztin bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Im September 2018 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Belgien, und somit auch nur 60 km von der deutschen Grenze entfernt, bei mehreren tot aufgefundenen Wildschweinen erstmals nachgewiesen worden.

Wappen Landkreis Elbe-Elster

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Nachdem seit 2014 die Afrikanische Schweinepest in den baltischen Staaten, Polen und den angrenzenden Ländern (Ukraine, Weißrussland und Russland) gehäuft auftritt, hat sie im Sommer 2017 auch die Tschechische Republik und Rumänien und in diesem Jahr auch Bulgarien und China erreicht. Es besteht jederzeit die Gefahr, dass die schwere Virusinfektion auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Dies wäre mit hohen Tierverlusten und hohen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Exportverboten für Hausschweine sowie Schweinefleischprodukten verbunden. Eine Einschleppung der ASP in die heimischen Schwarzwildbestände würde starke Einschränkungen für die Jagdausübung und die Vermarktung von Wildschweinfleisch nach sich ziehen und eine enorme Bedrohung für die Hausschweinbestände bedeuten.

Für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich, für befallene Wild- und Hausschweine verläuft die Virusinfektion meist tödlich.

Die ASP wird direkt von Tier zu Tier oder indirekt, z.B. über infizierte Wurst/Fleisch, aber auch über Gegenstände oder Fahrzeuge übertragen. Infizierte Lebensmittel aus den o.g. betroffenen Gebieten scheinen das größte Einschleppungspotential zu haben. Daher ist es außerordentlich wichtig, Speiseabfälle ordnungsgemäß in verschließbaren, für Wild- und Hausschweine nicht zugänglichen, Behältern zu sammeln und zu entsorgen. Seit Jahrzehnten besteht nach Schweinehaltungshygieneverordnung ein Verfütterungsverbot von Küchen- und Speiseabfälle an Haus- und Wildschweine.

Amtstierärztin DVM Ilona Schrumpf weist nochmals ausdrücklich darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben, auch in Privathaltungen sowie bei der Jagdausübung strikt einzuhalten und fordere Jagdausübungsberechtigte auf, verendet aufgefundene Wildschweine dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft 03535 46-2682; E-Mail: veterinaeramt@lkee.de mitzuteilen. Schweinehalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen 03535 46-2681; E-Mail: veterinaeramt@lkee.de

Stand September 2018 

DVM Ilona Schrumpf
Amtstierärztin

 

 

 

15.10.2018 

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Herr Torsten Hoffgaard

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